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Grundsteuererklärung Sachsen

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    Grundsteuererklärung Sachsen

    Liebe Leute,
    ich raufe mir die Haare und finde keine Antwort im Netz.
    Also Grundsteuererklärung für eine gemischt genutzte Immobilie, daher Sachwertverfahren, deshalb ist die Brutto-Grundflächen Ermittlung nötig. Soweit kein Problem…. Aber das komplette Erdgeschoss ist entkernt (kein Putz an den Wänden, keine Heizung, kein „Fußboden“ (es ist ausgeschachtet, man muss hinabsteigen und steht auf Dreck, auf das irgendwann Beton gegossen werden kann). Da wir alles selbst machen muss ich leider davon ausgehen, dass das noch ein paar Jahre so bleibt bis alles fertig ist. Zählt diese Fläche nun trotzdem zur Bruttogrundfläche?
    Für einen Hinweis wäre ich sehr dankbar.

    VG Conny

    #2
    Zählt diese Fläche nun trotzdem zur Bruttogrundfläche
    Hier ein Link zu § 248 BewG: https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__248.html

    Wenn ihr vor Ende 2024 fertig werdet, wird es keine Rolle spielen, ob ihr das jetzt einbezieht oder später nachmeldet.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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