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Grundsteuer andere Bundesländer, gemischt genutzte Grundstücke

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    Grundsteuer andere Bundesländer, gemischt genutzte Grundstücke

    Hallo zusammen,
    ich habe ein Grundstück mit einem EFH, drei Garagen und einer gewerblich genutzten Halle. Der Anteil der Wohnnutzung beträgt 48% der gesamten Wohn-/Nutzfläche. Der Rest betrifft die gewerblich genutzte Halle.
    Ich gehe davon aus, dass es sich um ein gemischt genutztes Grundstück handelt (< 50% Wohnnutzung). Die Grundfäche der Garagen habe ich nicht gberücksichtigt.
    Bei der Gebäudeart bin ich unsicher, bisher habe ich nur ein Gebäude eingegeben (gemischt genutzte Grundstücke (Wohnhäuser mit Mischnutzung)) und dort die gesamte Wohn- und Nutzfläche eingegeben, da ich bei der Ermittlung der Grundstücksart die Flächen der Halle und des EFH komplett berücksichtigt habe.
    Oder muss ich hier einen weiteren Gebäudeteil eingeben (Halle) und die Grundfläche des EFH unter "Wohnhäuser mit Mischnutzung" und die Fläche der Halle als eigenen Gebäudeteil eingeben?
    Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

    #2
    Bei einem gemischt genutzten Grundstück muss man die Bruttogrundflächen aller Gebäude ermitteln. Dabei ist von den die Außenmaßen auszugehen,

    nicht nur von den Wohn- und Nutzflächen. Die spielen nur für die Ermittlung der Grundstücksart eine Rolle. Meines Erachtens sollte man die Gebäude

    einzeln erfassen, wobei die Garagen auch Gebäude sind.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank für die schnelle Antwort!

      Das heißt, auch für das EFH ist nicht die Wohnfläche, sondern die Bruttogrundfläche anzugeben? Für das EFH habe ich jetzt "Wohnhäuser mit Mischnutzung" angegeben, obwohl das EFH selbst nicht gemischt genutzt wird. Ist das korrekt?

      Falls die Garagen zum EFH gehören, wären sie als Bruttogrundfläche dem EFH zuzuordnen und bei Zugehörigkeit zum gewerblichen Teil der Halle zuzuschlagen oder ist es korrekt, einen dritten Gebäudeteil angeben?

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        #4
        Für das EFH habe ich jetzt "Wohnhäuser mit Mischnutzung" angegeben, obwohl das EFH selbst nicht gemischt genutzt wird. Ist das korrekt?
        Die Auswahl ist beschränkt und mischen zwischen Sachwert und Ertragswert darf man auch nicht. Garagen stehen als eigene Gebäudeart zur Verfügung.

        https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/anlage_42.html
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Super! Nochmals vielen Dank für die schnellen Antworten.

          Beste Grüße

          Mark1234

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