Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuer baureifes Land NRW

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuer baureifes Land NRW

    Hallo,

    ich habe ein Problem mit meinen Grundstücken das wie folgt ist: 2 Grundstücke mit unterschiedlichen Straßennamen und Aktenzeichen also 2 Grundsteuererklärung das ist klar .
    Das Problem hab ich mit dem kleineren Grundstück was als baureifes Land/ Wohnbaufläche angezeigt wird, es ist aber nur eine Grünfläche die nicht erschlossen ist und bebaut werden kann.
    Bei der Grundsteuererklärung kann man nur unbebautes Land eingeben.
    Ich bin mir nicht sicher ob es ein Nachteil für mir sein wird weil die Grundstücke die bebaut werden können aber nicht bebaut werden höher versteuert werden sollen (wenn ich das richtig verstanden habe).
    Kann man bei der Grundsteuererklärung ein extra Formular ausfüllen oder was sollte ich am besten machen ?

    LG
    Stephanie










    #2
    Bei der Grundsteuererklärung kann man nur unbebautes Land eingeben
    Man kann aber in GW2 auf Seite 4 in Zeile 6 Angaben zum Entwicklungszustand machen. Wenn das Grundstück nicht erschlossen ist,

    ist es ja kein baureifes Land.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo,

      danke für die Antwort.

      Dieses hab ich auch schon gesehen war mir da nicht sicher ob Bauerwartungsland oder Rohbauland da es ja eigentlich kein Bauland ist.

      Also ist es ein Rohbauland die nach Lage, Form oder Größe für eine Bebauung unzureichend sind?


      LG
      Stephanie

      Kommentar


        #4
        Also ist es ein Rohbauland die nach Lage, Form oder Größe für eine Bebauung unzureichend sind?
        So steht das im Hilfetext. Die tatsächlichen Verhältnisse kennst nur du selbst.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Hallo,

          ja da hast du wohl recht.

          LG
          Stephanie



          Kommentar

          Lädt...
          X