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Grundsteuer Sachsen - 2 Flurstücke mit unterschiedlicher Nutzung/Bodenrichtwerte

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    Grundsteuer Sachsen - 2 Flurstücke mit unterschiedlicher Nutzung/Bodenrichtwerte

    Hallo zusammen,

    wir haben
    • ein EFH auf einem 200qm-Grundstück zu 300€/qm und
    • angrenzendes Gartenland 400qm zu 6€/qm.
    Ich habe es in der Grundsteuererklärung als wirtschaftliche Einheit mit 2 Flurstücken zu unterschiedlichen Bodenrichtwerten angegeben, ähnlich zum letzten Beispiel aus https://forum.elster.de/anwenderforu...395#post393395

    Das Finanzamt rechnet hat mir aber einen Bescheid geschickt über 600qm (Gesamtfläche) zu 300€/qm Bewertung auf die gesamte Fläche. Warum? Das Gartenland ist kein Bauland. Ich würde gern etwas darauf bauen, würde aber keine Genehmigung bekommen, weil es Gartenland/Freizeitfläche ist. Wieso wird es dann wie Bauland bewertet? Ist das korrekt?

    Danke für eine Einschätzung und Viele Grüße
    mapu

    #2
    Wieso wird es dann wie Bauland bewertet? Ist das korrekt?
    Meines Erachtens ist das korrekt. 600 m² für das Grundstück eines Einfamilienhauses sind ja keineswegs üppig.

    Dass zu Einfamilienhäusern Gartenflächen gehören, ist der Regelfall. Unser eigenes EFH-Grundstück ist über 1.000 m² groß,

    das kann ich auch nicht in Gartenland und bebaute Fläche zerlegen. Dass das bei dir zufällig zwei Flurstücke sind, ist für die

    Bewertung nicht relevant.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Erstmal danke für deine Einschätzung. Allerdings finde ich, dass folgendes dennoch nicht zusammenpasst:
      • Es sind 2 separate Flurstücke
      • Das Gartenland ist kein Bauland
      • Der Bodenrichtwert des Gartenlands aus dem Bescheid entspricht dem vom Bauland, auf dem das (Reihen)Haus steht
      ​​​​Ich würde mich nicht an der Bewertung stören, wenn beides Bauland wäre. Bauland hat logischerweise einen deutlich höheren Bodenrichtwert als Gartenland. Dass das Gartenland hinter dem Haus im Wert höher angesetzt wird als normal, weil es zur wirtschaftlichen Einheit mit dem Bauland gehört, würde mir auch einleuchten. Aber doch nicht gleichwertig zum Bauland?! Es ist doch keines und genau deshalb kann es aus meiner Sicht nicht genauso viel wert sein wie Bauland.

      Kommentar


        #4
        In dem für unser Grundstück gültigen Bebauungsplan sind überbaubare Flächen festgesetzt, die wir bebaut haben. Der Rest des Grundstücks

        darf nicht bebaut, sondern nur als Garten- bzw. Rasenfläche genutzt werden, wie das bei einem Einfamilienhaus ja auch üblich ist.

        Ich käme jetzt nicht auf die Idee, dass dieser Teil des Grundstücks weniger wert ist als die überbauten Fläche. Bei übergroßen

        Grundstücken mag das ja so sein, aber bei 600 m² ? Außerdem: Wir sind hier in einem Anwenderforum, verbindliche Rechtsauskünfte

        gibt es hier sowieso nicht, allenfalls Einschätzungen. Wenn du meinst, das Finanzamt liegt falsch, dann musst du Einspruch einlegen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Passt, danke. Ich sehe es eben anders (600qm sind bei uns übrigens relativ viel im Vergleich zu den Nachbarn) und habe auch Widerspruch gegen beide Bescheide eingelegt. Dachte nur jemand hatte evtl. einen ähnlichen Fall gehabt und kann, so wie du, seine Einschätzung dazu abgeben. Es hilft im Zweifel seine eigene Einschätzung zu überdenken.

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