Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuer Rheinland-Pfalz

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuer Rheinland-Pfalz

    filedata/fetch?filedataid=5535https://forum.elster.de/anwenderforum/core/image/gif;base64,R0lGODlhAQABAPABAP///wAAACH5BAEKAAAALAAAAAABAAEAAAICRAEAOw==​ Hallo zusammen
    Es geht um die Grundsteuererklärung für Rheinland-Pfalz.
    Ich habe folgende Probleme bei denen ich Hilfe benötige.

    1.Ich habe ein Aktenzeichen für zwei verschiedene Flurstücke mit unterschiedlicher Lagebezeichnung. Auf Grundstück eins steht das Wohnhaus. Grundstück zwei ist nur eine Wiese.
    Das Wohnhaus sind zwei Einfamilienhäuser aneinander gebaut aber räumlich nicht miteinander verbunden. Selbe Straße mit zwei verschiedenen Hausnummern.

    Frage eins: Kann ich das zweite Haus in GW2 Seite 5 als weiteres Gebäude hinzufügen?

    Frage zwei: Wo trage ich Grundstück zwei ein?In GW1 Seite 3 als weitere Fläche hinzufügen? Oder in GW2 Seite 4 als weitere Fläche hinzufügen? Fläche ist unbebaut.

    2. Das unbebaute Grundstück besteht aus 1er Teilfläche hat aber einmal ein abgeleiteter Bodenwert und drei verschiedene Bodenrichtwerte. Welcher Wert ist einzutragen?

    Vielen Dank
    Bekomme das Bild leider nicht unter den Text.

    #2
    Frage eins: Kann ich das zweite Haus in GW2 Seite 5 als weiteres Gebäude hinzufügen?
    Was heißt weiteres Gebäude ? Die Grundstücksart dürfte Zweifamilienhaus sein, du musst 2 Wohnungen und die Gesamtwohnfläche angeben.

    Frage zwei: Wo trage ich Grundstück zwei ein?In GW1 Seite 3 als weitere Fläche hinzufügen? Oder in GW2 Seite 4 als weitere Fläche hinzufügen? Fläche ist unbebaut.
    In GW1 muss das Flurstück in jedem Fall erfasst werden, in GW2 ist nur bei unterschiedlichen Bodenrichtwerten auf 2 Einträge aufzuteilen.

    Ich gehe davon aus, dass der abgeleitete Bodenrichtwert zutrifft.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      [QUOTE=Charlie24;n414253]
      Was heißt weiteres Gebäude ? Die Grundstücksart dürfte Zweifamilienhaus sein, du musst 2 Wohnungen und die Gesamtwohnfläche angeben.

      Zweifamilienhaus kann ich nicht nehmen da ich zwei verschiedene Baujahre habe. Deshalb wollte ich es als zusätzliches Gebäude hinzufügen.




      Kommentar


        #4
        Zweifamilienhaus kann ich nicht nehmen da ich zwei verschiedene Baujahre habe. Deshalb wollte ich es als zusätzliches Gebäude hinzufügen.
        Das kannst du ja machen, das ändert aber nichts an der Grundstücksart Zweifamilienhaus.

        Zweifamilienhäuser sind Wohngrundstücke, die zwei Wohnungen enthalten und kein Wohnungseigentum sind.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Hm... aber ich habe doch auf dem Grundstück zwei Häuser mit unterschiedlicher Hausnummer. Sie sind zwar aneinander gebaut, sind räumlich aber nicht miteinander verbunden und jedes Haus hat nur eine Wohnung.

          Kommentar


            #6
            Es wird bewertungsrechtlich trotzdem wie ein Zweifamilienhaus behandelt.

            Kommentar


              #7
              Hm... aber ich habe doch auf dem Grundstück zwei Häuser mit unterschiedlicher Hausnummer.
              Aber du hast doch nur ein Aktenzeichen ? Also ist es als nur eine wirtschaftliche Einheit eingestuft.

              Du musst dich gedanklich von der baufachlichen Betrachtungsweise lösen. Es geht um die Grundstücksart und nicht um die Haustypen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                Und da liegt schon mein nächstes Problem. Ich habe noch ein zweites Aktenzeichen dazu. Aber genau die selben Angaben. Aber dann würde doch das Grundstück zweimal berechnet werden.
                So langsam verzweifel ich.

                Kommentar


                  #9
                  Ich habe noch ein zweites Aktenzeichen dazu. Aber genau die selben Angaben. Aber dann würde doch das Grundstück zweimal berechnet werden.
                  Dann darfst du 2 Erklärungen für die Grundstücksart Einfamilienhaus einreichen. Das Flurstück musst in Zeile 11 von GW1

                  über Zähler und Nenner aufteilen, also z. B. 1 und 2, dann wird auch nichts doppelt berechnet. Du kannst bei der Aufteilung

                  auch mit den konkreten Flächen der beiden Häuser als Zähler und der Gesamtfläche des Flurstücks als Nenner arbeiten, falls die

                  Einheiten unterschiedlich groß sind.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    Keine Ahnung was ich falsch mache aber ich kann bei Zähler und Nenner jeweils nur eine 1 eingeben. Bei allem anderen bekomme ich eine Fehlermeldung.

                    Kommentar


                      #11
                      Keine Ahnung was ich falsch mache aber ich kann bei Zähler und Nenner jeweils nur eine 1 eingeben.
                      Um welche Zeile geht es und wie lautet die Fehlermeldung genau ?
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                      Kommentar


                        #12
                        Habe das Flurstück in GW1 eingegeben und in Zeile 11 Zähler:1, Nenner: 2.

                        bekomme diese Fehlermeldung:

                        Gefundene Fehler und Konflikte Ihre Angaben sind leider nicht korrekt:
                        Die Summe der im Hauptvordruck (GW1) unter "Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens" angegebenen Flächen multipliziert mit dem davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden prozentualen Anteil entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück (GW2) angegebenen Flächen des Grund und Bodens. Auf dem Hauptvordruck ist in Zeile 10 jeweils die gesamte Fläche des Flurstücks anzugeben. In Zeile 11 des Hauptvordrucks wird dann der von dieser gesamten Flurstücksfläche zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil in Prozent als Bruch (mathematischer Bruch mit Zähler und Nenner) angegeben. In der Anlage Grundstück wird in Zeile 4 die gegebenenfalls anteilige Fläche des Grundstücks (rechnerischer Anteil entsprechend der Angaben im Hauptvordruck) zum jeweiligen Bodenrichtwert angegeben. Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben.

                        Kommentar


                          #13
                          Wenn ich bei Zähler und Nenner in Zeile 11 jeweils eine 1 eingebe wird es akzeptiert.

                          Kommentar


                            #14
                            Wenn du richtigerweise in Zeile 11 jeweils 1 und 2 eingibst, darfst du in Zeile 4 von GW2 ja auch nur die Hälfte der m² eintragen,

                            sonst würdest du tatsächlich doppelt besteuert.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                            Kommentar


                              #15
                              oh mann. Vielen vielen Dank. Eigentlich logisch aber darauf kam ich nicht.

                              Eins ist mir noch aufgefallen

                              Das zweite Grundstück unter diesem Aktenzeichen habe ich in ​​​​GW1 Zeile 9-11 eingegeben und in GW2 Zeile 4.
                              Das Grundstück ist nicht bebaut. Ist das dennoch ok, da ja in GW1 Art der Wirtschaftlichen Einheit: bebautes Grundstück ausgewählt wurde wegen dem anderen Grundstück.

                              Sorry für die vielen Fragen

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X