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Grundsteuer Niedersachsen Zusammenhängendes Nebengebäude

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    Grundsteuer Niedersachsen Zusammenhängendes Nebengebäude

    Ich habe ein Grundstück mit Zweifamilienhaus mit einer vermieteten Wohnung im Untergeschoss und 2 freistehenden kombinierten Nebengebäuden.
    Die Nebengebäude sind jeweils ein Schuppen mit Garage und ca. 70qm groß. Obwohl es jeweils nur 1 Gebäude ist, darf ich die 30 qm Freifläche für Nebengebäude und gleichzeitig 50qm für Garage pro Wohnung abziehen? Damit wären beide Nebengebäude nicht zu berücksichtigen.

    #2
    Obwohl es jeweils nur 1 Gebäude ist, darf ich die 30 qm Freifläche für Nebengebäude und gleichzeitig 50qm für Garage pro Wohnung abziehen?
    Ob diese Freigrenzen in Niedersachsen pro Wohnung gelten oder für das Grundstück insgesamt, weiß ich nicht auswendig.

    In Bayern gelten sie für die gesamte Bewertungseinheit, dort steht das ausdrücklich auch so im Gesetz.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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