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Grundsteuer privat genutzte Gewerbehalle mit Wohnung

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    Grundsteuer privat genutzte Gewerbehalle mit Wohnung

    Hallo zusammen,

    ich verzweifle etwas an der Grundsteuererkläung (NRW) für mein Objekt.
    Es handelt sich um eine Gewerbehalle auf welcher eine Wohnung gebaut wurde.

    Die Wohnung habe ich in der angegeben, nun bin ich mir unsicher an welcher Stelle ich mit welchem Wert die Halle angeben muss.

    Hat hier jemand ein Tipp für mich?

    Danke vorab

    #2
    Was heißt privat genutzte Gewerbehalle konkret ? Wie wird die Halle tatsächlich genutzt ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hier hat sich mein Mann den Traum von einer kleinen schrauberhalle erfüllt und geht dort seinem Hobby nach.

      Viele Grüße

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        #4
        Hier hat sich mein Mann den Traum von einer kleinen schrauberhalle erfüllt und geht dort seinem Hobby nach.
        Eine rein private Nutzung ist nach Bundesrecht nicht bewertungserheblich und fällt unter den Tisch.

        Bei einer geschäftlichen Nutzung wäre das anders, das könnte dann auch die Grundstücksart tangieren.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Guten Morgen,

          ich habe nochmal mit meinem Vater gesprochen (und gehört das Objekt gemeinsam) zum Stichtag der Betrachtung war die eine Hälfte der Halle tatsächlich noch in gewerblicher Nutzung. Somit müsste ich die qm in der Erklärung angeben.

          an welcher Stelle muss ich die gewerblich genutzte (Lager-)Fläche angeben?

          LG und danke vorab

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            #6
            Wie es richtig ist, weiß ich auch nicht. Aber mal grundsätzlich: Die Bewertung erfasst Werte. Ein zur Zeit leerstehendes Wohnhaus oder eine zur Zeit nicht genutzt Halle alle hat doch den gleichen Wert, wie wenn die Objekte genutzt werden.

            Wenn sich auf einem Grundstück nur eine Halle befindet und ich die nicht ansetzen darf, muss ich eine Feststellung als gewerbliche Baufläche ('Bauplatz) vornehmen.
            Zuletzt geändert von Laie123; 12.01.2023, 08:36.

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