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Grundsteuer BW Eigentumswohnung Zeile 51

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    Grundsteuer BW Eigentumswohnung Zeile 51

    Bitte um Hilfestellung beim Eintrag der Eigentumsverhältnisse.

    Es handelt sich um eine Eigentumswohnung mit lt. Grundbuch 4 Beteiligten in (7) Grundstücksgemeinschaft natürlicher Personen mit insgesamt 5 Anteilen. Was muss ich bei den Beteiligten unter Zeile 51 eintragen?

    Dem 1. Beteiligten gehören 2/5.
    Welcher Eintrag bei Zeile 51 unter Ziffer 70: 2 und unter Ziffer 71: 5 (also 2/5) oder muss hier der herausgerechnete Grundstücksanteil in m2 stehen?

    Den 2.-4. Beteiligten gehören je 1/5.
    Welcher Eintrag bei Zeile 51 unter Ziffer 70: 1 und unter Ziffer 71: 5 (also 1/5) oder der errechnete Grundstücksanteil in m2?

    Hoffe auf Hilfestellung und bedanke mich für zielführende Antworten. Vielen Dank.

    Gruß terry9000

    #2
    Jede Eigentumswohnung ist in der Regel eine eigene wirtschaftliche Einheit und muss gesondert erklärt werden.

    Jeder Beteiligte erklärt sein Wohnungseigentum selbst. Wenn es ihm allein gehört, ist in Zeile 51 als Anteil 1 und 1 einzutragen,

    bei Ehegatten wären 1 und 2 zutreffend.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Nachtrag: Wenn es wirklich nur um eine Eigentumswohnung geht, ist wahrscheinlich Bruchteilsgemeinschaft zutreffend, dann

      passen deine Anteile mit 2/5 und jeweils 1/5.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Hallo Charlie24. Danke für Deine Antworten.

        ok - 2/5 und 1/5 in Zeile 51 ist offensichtlich korrekt. Da es sich um die Wohnung eines Freundes handelt, muss ich nochmal prüfen, ob es sich um eine Grundstücksgemeinschaft oder Bruchteilsgemeinschaft handelt. Er sprach, meine ich, von einer Grundstücksgemeinschaft, die im notariellen Vertrag auch so bezeichnet ist.

        Nochmal generell zum Hauptvordruck. Es können doch alle Beteiligten mit ihren persönlichen und steuerlichen Daten gemeinsam gemeldet werden. Das sieht ja auch das Elster-Formular so vor. Nur, dass wir uns da richtig verstehen.

        Gruß terry9000

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          #5
          Da es sich um die Wohnung eines Freundes handelt
          Gehört sie ihm jetzt allein oder gehört sie 4 Freunden gemeinsam ?
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Die Wohnung hat ursprünglich meinem Freund allein gehört. Im Rahmen eines Schenkungsvertrags wurden vor ein paar Jahren 3/5 an entferntere Verwandte verschenkt. 2/5 hat er selbst behalten.

            Gruß terry9000

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              #7
              Das ist aber dann sicher eine Bruchteilsgemeinschaft.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Am Mittwoch kann ich die Unterlagen einsehen. Dann kommen wir hoffentlich weiter. Nochmal vielen Dank und einen schönen Abend.

                Gruß terry9000

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