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Grundsteuer NRW: Sondernutzungsrecht Garten und neu gebaute Garage

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    Grundsteuer NRW: Sondernutzungsrecht Garten und neu gebaute Garage

    Guten Tag,

    wir wohnen auf einem Grundstück auf dem zwei Mehrfamilienhäuser stehen. Uns gehören die beiden Wohnungen im hinter liegenden Haus mit einem Sondernutzungsrecht am Garten hinter dem Haus. Die Gartenanteile neben und vor dem 1. Haus sind im Sondernutzungrecht auf Wohnungen in diesem Haus verteilt. Gemeinsam teilen wir uns noch eine Zufahrt.
    Wir haben neben "unserem" Haus eine Garage anbauen lassen, zu der wir keine Grundbuchangaben vorliegen haben.

    Verstehe ich es richtig, dass die Sondernutzungsrechte keinen Einfluss auf die Miteigentumsanteile haben, die in Elster angegeben werden müssen?
    Die neue Garage auch nicht, da sie auf dem Sonderbenutzungsgebiet liegt?
    BEi GW2, 4: bei Fläche des Grundstücks errechnet sich eine anteilige Fläche von 565 für die Erdgeschosswohnung. Muss ich dort ein weiteres Grundstück mit 37 qm (Garage) angeben und die 37 dann von den 565 abziehen?
    Oder unter 5 nur eine Garage eintragen und unter 6 dann "bei Angaben bei Nichtwohngrundstücken zum Sachwert" noch einmal die qm angeben?
    Muss die Größe der Sondernutzungsfläche Garten irgendwo angegeben werden?
    Was ist mit der gemeinsam genutzten EInfahrt. Ist die mit den Miteigentumsanteilen bereits erfasst?
    Davon gehe ich eigentlich aus, aber die Sondernutzungsrechte finde ich verwirrend. Damit verfügen wir über einen deutlich größeren Grundstücksanteil ohne ihn als Eigentum zu haben.

    Vielen Dank

    Ursus

    #2
    Verstehe ich es richtig, dass die Sondernutzungsrechte keinen Einfluss auf die Miteigentumsanteile haben, die in Elster angegeben werden müssen?
    Das verstehst du richtig. Maßgeblich sind allein die m², die sich aus den mit dem Wohnungseigentum verbundenen Miteigentumsanteilen ergeben.

    Die Garage muss nur mit der Stellplatzanzahl auf Seite 5 Teilseite 2 erfasst werden, nicht zusätzlich als Sachwert. Wenn mit der Garage

    kein zusätzlicher Miteigentumsanteil am Flurstück verbunden ist, dann schlägt sie beim Grund und Boden nicht zu Buche.

    Diese Sondernutzungsrechte bleiben bei der Bewertung für Zwecke der Grundsteuer außen vor, das war dem Gesetzgeber zu kompliziert.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Charlie24,

      ganz herzlichen Dank. Du hast mir den Tag gerettet.

      viele Grüße Ursus

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