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Grundsteuer: Einfamilienhaus oder gemischt genutztes Grundstück ??

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    Grundsteuer: Einfamilienhaus oder gemischt genutztes Grundstück ??

    Bundesland: NRW

    Auf meinen Grundstück befinden sich zwei Gebäude. Ein Wohnhaus und ein zweites Haus, indem oben ein Taubenschlag ist und unten ein Versicherungsbüro, welches ich vermietet habe.

    Muss ich in der Erklärung nun ein gemischt genutztes Grundstück angeben oder darf ich das noch als Einfamilienhaus deklarieren ?

    Wohnfläche ist 183m², Bürofläche ist 57m².

    Wenn ich das nach dem Sachwertverfahren angeben müsste (gemischt genutztes Grundstück), müsste ich ja die Bruttogrundfläche angeben, zählt dann der Taubenschlag, der sich über der Versicherung befindet, mit zum Bürogebäude ??

    Ich bin etwas verwirrt..

    Danke für eine Rück-Info,

    Tobias

    #2
    Das ist normalerweise noch ein Einfamilienhaus: https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__249.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Danke für die schnelle Antwort. Das fände ich auch besser/einfacher :-) Die Bürofläche addiere ich dann einfach zur Wohnfläche ?

      Kommentar

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