Bundesland: NRW
Auf meinen Grundstück befinden sich zwei Gebäude. Ein Wohnhaus und ein zweites Haus, indem oben ein Taubenschlag ist und unten ein Versicherungsbüro, welches ich vermietet habe.
Muss ich in der Erklärung nun ein gemischt genutztes Grundstück angeben oder darf ich das noch als Einfamilienhaus deklarieren ?
Wohnfläche ist 183m², Bürofläche ist 57m².
Wenn ich das nach dem Sachwertverfahren angeben müsste (gemischt genutztes Grundstück), müsste ich ja die Bruttogrundfläche angeben, zählt dann der Taubenschlag, der sich über der Versicherung befindet, mit zum Bürogebäude ??
Ich bin etwas verwirrt..
Danke für eine Rück-Info,
Tobias
Auf meinen Grundstück befinden sich zwei Gebäude. Ein Wohnhaus und ein zweites Haus, indem oben ein Taubenschlag ist und unten ein Versicherungsbüro, welches ich vermietet habe.
Muss ich in der Erklärung nun ein gemischt genutztes Grundstück angeben oder darf ich das noch als Einfamilienhaus deklarieren ?
Wohnfläche ist 183m², Bürofläche ist 57m².
Wenn ich das nach dem Sachwertverfahren angeben müsste (gemischt genutztes Grundstück), müsste ich ja die Bruttogrundfläche angeben, zählt dann der Taubenschlag, der sich über der Versicherung befindet, mit zum Bürogebäude ??
Ich bin etwas verwirrt..
Danke für eine Rück-Info,
Tobias
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