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[Bayern] Grundsteuer Scheune

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    [Bayern] Grundsteuer Scheune

    Mein Flurstück hat mehrere Aktenzeichen. Ich habe neben Grundstücken mit Wohnbebauung noch einen (stillgelegten) Betrieb der Land- und Forstwirtschaft​​​​​. Wie viel Fläche jeweils darauf zu rechnen sind, weiß ich allerdings nicht. Gibt es dafür irgendwelche Anhaltspunkte? Die Fläche des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft schließt unmittelbar an die bebauten Grundstücke an. Wer oder was bestimmt, wo die Grenze verläuft? Bei den Flächen des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft handelt es sich um Unland, Streuobstwiese, und ein kleiner Teil ist ein Gemüsegarten.

    #2
    Die Fläche des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft schließt unmittelbar an die bebauten Grundstücke an. Wer oder was bestimmt, wo die Grenze verläuft?
    Wenn das Liegenschaftskataster nichts für die Flächenabgrenzung bzw. -zuordnung hergibt, musst du die selbst ermitteln.

    Zum Wohnteil gehören neben den überbauten Flächen die umgebenden Nutz- und Vorgärten, Flächen von PKW-Garagen samt Zufahrten,

    Rasenflächen, was man eben so zur Wohnbebauung rechnet bzw. dafür nutzt. Der Rest bleibt dann für die Landwirtschaft übrig.

    So steht das auch in den FAQ für Bayern:

    Umgriffsfläche ist die bebaute Fläche samt Umgriff nach der Verkehrsauffassung.

    Zum Umgriff gehört beispielsweise
    • der Hausgarten
    • der Zufahrtsweg
    • der Eingangsbereich bzw. Vorgarten oder
    • die Terrasse.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo vielen Dank. Was muss ich denn bei Liegenschaftskataster beantragen, um die vielleicht vorliegenden Flächenabgrenzungen zu erhalten? Wie nennt sich das? Danke

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        #4
        Was muss ich denn bei Liegenschaftskataster beantragen, um die vielleicht vorliegenden Flächenabgrenzungen zu erhalten?
        Da musst du nichts beantragen, mehr als die Flächenaufteilung, die du im Bayern-Atlas siehst, gibt es nicht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ah danke, ich hatte die Karte mit den Flächenaufteilungen der tatsächlichen Nutzung gar nicht gesehen. Dachte nicht, dass sich hinter "Topografische Karte" in einer bestimmten Zoomstufe die tatsächliche Nutzung verbirgt. Ich frage mich nur, woher diese Daten stammen. Sie passen nicht zur realen Nutzung. Ist diese Karte dann bindend oder nur ein Anhaltspunkt?

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            #6
            Sie passen nicht zur realen Nutzung. Ist diese Karte dann bindend oder nur ein Anhaltspunkt?
            Das Finanzamt richtet sich danach, es gibt ja keine anderen Daten. Wenn du da Änderungen für notwendig hältst, musst du dich

            mit deinem Vermessungsamt in Verbindung setzen. Aber auf Zuruf werden die da erfahrungsgemäß nicht tätig, jedenfalls nicht so schnell.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Ok danke dir!

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