Hallo, ich weiß nicht in welcher Zeile ich die Leistungen aus der Auszahlung meiner Riesterrente einzutragen habe. Habe den Vertrag vorzeitig aufgelöst. Ich nehme an in der Anlage R-AV.
Bei Bescheinigung steht ich muss einen Eintrag machen nach §22 Nr 5 Satz 2 Buchstabe b i.V. mit §20 Abs.1 Nr 6 EStG
und einen Eintrag nach §22 Nr 5 Satz 3 i.V.m. Satz 2b i.V.m. §20 Abs. 1 Nr 6 EStG.
Muss ich das zusammenzählen und bei Leistungen Zeile 21 eintragen? Ich blicks nicht
Sitze hier schon ewig und werde langsam wahnsinnig)
Bei Bescheinigung steht ich muss einen Eintrag machen nach §22 Nr 5 Satz 2 Buchstabe b i.V. mit §20 Abs.1 Nr 6 EStG
und einen Eintrag nach §22 Nr 5 Satz 3 i.V.m. Satz 2b i.V.m. §20 Abs. 1 Nr 6 EStG.
Muss ich das zusammenzählen und bei Leistungen Zeile 21 eintragen? Ich blicks nicht
Sitze hier schon ewig und werde langsam wahnsinnig)
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