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Riestervertrag aufgelöst-Eintrag zu versteuernde Leistungen

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    Riestervertrag aufgelöst-Eintrag zu versteuernde Leistungen

    Hallo, ich weiß nicht in welcher Zeile ich die Leistungen aus der Auszahlung meiner Riesterrente einzutragen habe. Habe den Vertrag vorzeitig aufgelöst. Ich nehme an in der Anlage R-AV.
    Bei Bescheinigung steht ich muss einen Eintrag machen nach §22 Nr 5 Satz 2 Buchstabe b i.V. mit §20 Abs.1 Nr 6 EStG
    und einen Eintrag nach §22 Nr 5 Satz 3 i.V.m. Satz 2b i.V.m. §20 Abs. 1 Nr 6 EStG.

    Muss ich das zusammenzählen und bei Leistungen Zeile 21 eintragen? Ich blicks nicht

    Sitze hier schon ewig und werde langsam wahnsinnig)

    #2
    Steht denn in der Leistungsmitteilung vor den §§ keine Nummer wie 1 bis 9 ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Steht denn in der Leistungsmitteilung vor den §§ keine Nummer wie 1 bis 9 ?
      Hallo , es stehen Nummern 1-11, ich bin ihrem Rat gefolgt aus einer anderen Frage und habe die Formulare elektronisch übermitteln lassen. Das System hat dann 2 x die Leistungen in Zeile 21 eingetragen.
      Ich danke Ihnen !

      Kommentar


        #4
        Das System hat dann 2 x die Leistungen in Zeile 21 eingetragen.
        Das stimmt dann schon. In die Zeile 21 gehören u. a. Leistungen wegen schädlicher Verwendung laut den Nummern 9c und 9d der Leistungsmitteilung.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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