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Reverse Charge Erwerbe Umsatzsteuervoranmeldung Elster

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    Reverse Charge Erwerbe Umsatzsteuervoranmeldung Elster

    Hallo. Ich habe Waren aus eine Firma Mouser gekauft. Der Firmasitz ist in USA, aber sie haben ein französischen USt-nummer. Da ich mein USt-nummer beim Warenkauf hingewiesen habe, hat diese Firma kein USt. für mich berechnet, d.h. Reverse Charge. Ich muss jetzt die Umsatzsteuervoranmeldung für Q4 an Finanzamt machen. Die Frage wäre, wo ich die Netto Summe im Elster eintragen soll? Damit ich den Finanzamt zeigen könnte, dass ich Reverse Charge Erwerbe gehabt hatte. Ich habe nur begrenzte Informationen darüber gefunden, wo es zeigte, dass ich Zeile 34, Ziffer 89 verwenden muss, aber es verwirrt mich. Wenn ich dort den Nettobetrag eintrage, zeigt Elster an, dass ich dem Finanzamt Mehrwertsteuer schulde und ich muss sofort bezahlen, auch wenn die Ware nicht verkauft oder verwendet wird. Kann mich jemand zu diesem Thema beraten.
    Danke

    #2
    Ziffer 89 ist schon richtig, aber gleichzeitig die USt auch noch in Ziffer 61 eintragen. Dann kommt unterm Strich wieder 0 raus.

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      #3
      Danke für einen schnellen Antwort. Leider verwirrt mich die Formulierung der Erklärungen von Elster sehr...

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        #4
        Zitat von RutaJ Beitrag anzeigen
        Wenn ich dort den Nettobetrag eintrage, zeigt Elster an, dass ich dem Finanzamt Mehrwertsteuer schulde und ich muss sofort bezahlen, auch wenn die Ware nicht verkauft oder verwendet wird
        Wenn Du Waren in Deutschland kaufst, dann musst Du auch sofort Umsatzsteuer bezahlen. Auch wenn die Ware nicht verkauft oder verwendet wird!

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          #5
          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
          Wenn Du Waren in Deutschland kaufst, dann musst Du auch sofort Umsatzsteuer bezahlen. Auch wenn die Ware nicht verkauft oder verwendet wird!
          Aber man bekommt auch hier sofort die Vorsteuer wieder zurück

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            #6
            Ob der Fragesteller zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, konnte ich hier jetzt nicht rauslesen 8-)

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              #7
              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
              Ob der Fragesteller zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, konnte ich hier jetzt nicht rauslesen 8-)
              Davon ging ich aus, wenn er über den fehlenden Vorsteuerabzug schimpft, den er offenbar von deutschen Einkäufen gewohnt ist

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                #8
                Das hat er aber dann sehr missverständlich ausgedrückt ...

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                  #9
                  Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                  Das hat er aber dann sehr missverständlich ausgedrückt ...
                  "Sie", nicht "er".... das sollte einiges erklären..

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                    #10
                    Zitat von RutaJ Beitrag anzeigen
                    das sollte einiges erklären..
                    Nicht mal das hätt ich daraus geschlossen

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