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    Grundsteuer Fehlermeldung

    Hallo zusammen,

    Wir konnten den Fehler beheben und der Versand wäre möglich. Jedoch möchte ich mich einerseits absichern, andererseits es auch verstehen.

    Die Fehlermeldung, auch im Anhang dabei, lautet:

    Die Summe der im Hauptvordruck (GW1) unter "Gemarkung und Flurstück des Grundvermögens" angegebenen Flächen multipliziert mit dem davon zur wirtschaftlichen einheit gehörenden prozentualen Anteil entspricht nicht der Summe in der Anlage Grundstück (GW2) angegebenen Flächen des Grund und Bodens.

    Das Haus steht in Rlp und ist ein Mietwohngrundstück. Meinen Eltern gehört es zu gleichen Anteilen. An sich ist das ausfüllen nicht schwer oder schwer gewesen, aber das Programm hat den Nenner des Flurstück nicht genommen. In dem zugesandten Schreiben steht bei Nenner 2. Wieso hat er diesen Wert aber nicht genommen? Ich habe ihn in 1 geändert, danach ging es.

    Flurstück Zähler 1494
    Flurstück Nenner 2
    Amtliche Fläche 195
    Miteigentumsanteil am Grundstück Zähler 1,0000 und Nenner bodenrichtwert 330,00

    Die zweite Frage. Man müsste die Eigentümer angeben. Unter 51 muss der Anteil am Grundstück genannt werden. Das wären dann bei beiden 0,5 im Nenner. Aber das wird nicht angenommen. Also ist dieser wieder bei beiden jeweils 1 oder?

    Kann mir es jemand bitte erklären?

    Danke!

    VG Tanja
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    #2
    Das wären dann bei beiden 0,5 im Nenner. Aber das wird nicht angenommen:
    Als Zähler musst du 1 und als Nenner 2 eintragen, dann wird das schon genommen.Jedem Ehegatten gehört die Hälfte = 1/2

    Dass bei einem Mietwohngrundstück in Zeile 11 Zähler und Nenner jeweils 1 sind, liegt auf der Hand. Zur wirtschaftlichen Einheit gehört

    normalerweise das ganze Flurstück. Gibt es ein 2. Flurstück mit einen Drittelanteil ?
    Zuletzt geändert von Charlie24; 08.01.2023, 20:59.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ich danke dir.

      Ein zweites Flurstück ist mir jetzt nicht bekannt. Meine Schwester zeigte mir nur dieses eine Schreiben. Ich habe mich nur oder erst seit gestern mit dem Thema befasst und versucht eben schnell rein zu lesen. Ich wusste von der grundsteuer bis gestern leider nichts.

      Kann ich das irgendwie rausfinden oder überprüfen?

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        #4
        Mir ist nur aufgefallen, dass in dem Info-Scheiben steht: Zähler 1,0000 Nenner 3. Ein Mietwohngrundstück hat ja mindestens 3 Wohnungen.

        Wenn den Eltern das gesamte Flurstück gehört, müsste da ja 1 und 1 stehen. Oder ist das vielleicht in Wohnungseigentum aufgeteilt,

        das wäre aber dann eine andere Grundstücksart ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Das muss ich morgen dann erstmal nochmal Googlen,ob es sich nicht vielleicht um ein Wohnungseigentum handeln könnte.

          Aber das is korrekt. Das Haus besitzt 3 Wohnungen. Ich hatte überlegt, ob meine Schwester eventuell als Eigentümerin mit drin steht und es nur nicht oder nicht mehr weiß. Das würde mich nämlich auch nicht wundern. Das wäre jetzt aber nicht auch ein Grund oder?

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            #6
            Wir haben eine einfahrt in den Hof, die wir nutzen, aber nicht zu uns gehört. Ist das unser Problem, was wir grad nicht beachten?

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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Mir ist nur aufgefallen, dass in dem Info-Scheiben steht: Zähler 1,0000 Nenner 3. Ein Mietwohngrundstück hat ja mindestens 3 Wohnungen.

              Wenn den Eltern das gesamte Flurstück gehört, müsste da ja 1 und 1 stehen. Oder ist das vielleicht in Wohnungseigentum aufgeteilt,

              das wäre aber dann eine andere Grundstücksart ?
              Hallo,
              Endlich war Ruhe da, um nachzulesen.
              Ich habe nachgelesen und würde immer noch mietwohngrundstück auswählen. Lt. Meiner Schwester, auf Nachfrage, gehört das Haus meinen Eltern.
              Im Formular hatte ich ja auch die 3 als Nenner eingegeben, was er nicht genommen hat. Die 1 wiederum schon.
              Eventuell auch nur ein Fehler in dem Schreiben meiner Eltern?
              Ich habe das Finanzamt kontaktiert, die mir von der entsprechenden Abteilung eine Nummer gegeben hat. Leider habe ich 3 Tage am Stück nicht durchkommen können. Aber theoretisch sollten sie mir sagen, ob im Schreiben zb ein Fehler vorliegt oder aber ich zb das Formular doch falsch ausgefüllt habe oder?
              Ich dachte ja, bis ich mit dem Haus beschäftigen muss, dauert es noch Jahre.

              VG Tanja

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                #8
                Oft hilft ein Blick in den Grundbuchauszug! Der liegt doch vor, oder? Wenn nicht, solltest du dir einen einfachen Grundbuchauszug beim Notar/Grundbuchamt besorgen, kostet vielleicht 10-20€.
                Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                  #9
                  Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
                  Oft hilft ein Blick in den Grundbuchauszug! Der liegt doch vor, oder? Wenn nicht, solltest du dir einen einfachen Grundbuchauszug beim Notar/Grundbuchamt besorgen, kostet vielleicht 10-20€.
                  Haben wir nicht. Meine Schwester fragte nach. Das Problem bei uns ist, dass er sehr allergisch auf die Themen reagiert. Er denkt, dass wir alles schon vorbereiten wollen auf ein Leben nach seinem Tod. Ich werde es nachher nochmal telefonisch bei Herr Papa probieren ansonsten soll er gucken wie er es macht. Aber danke für den Hinweis.

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