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Grundsteuererklärung: Dachboden als Sondereigentum

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    Grundsteuererklärung: Dachboden als Sondereigentum

    Moin,
    wir sind Eigentümer eines Dachbodens, der in der Teilungserklärung (Mehrfamilienhaus) als Sondereigentum mit einem Miteigentumsanteil X ausgewiesen ist.
    Dieser Dachboden ist in sich abgeschlossen mit eigenen Zugang über das Treppenhaus. Die Räume (wurden nach dem Krieg für Flüchtlinge provisorisch und ohne Genehmigung hergerichtet) dürfen nicht bewohnt werden. Sie werden auch nicht bewohnt, sondern als Hobbyraum (Dart) oder Trockenraum für Wäsche genutzt. Bisher hatten wir auch nur eine wesentlich geringere Grundsteuer entrichtet als für die darunterliegende Wohnung. Wie trage ich den Dachboden nun in die Erklärung ein.? Nutzfläche? Wohnraum?
    Bisher konnte ich die drei Fehlermeldungen nicht auflösen.
    VG

    #2
    Meines Erachtens ist nur der mit dem Sondereigentum verbundene Miteigentumsanteil am Flurstück bewertungsrelevant.

    Trockenräume gehören bekanntlich nicht zur Wohnfläche und bei einem Hobbyraum ist das auch zweifelhaft.

    Sind die Räume an die Heizung angeschlossen ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      2 Räume ja, 3 nein - Ich versuche morgen mal, das umzusetzen. Bisher hatte ich diverse Fehlermeldungen.

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        #4
        Also, wenn ich das richtig verstehe, musst du eine separate Erklärung für dein Sondereigentum nur für den Dachboden abgeben, richtig? Dann ist das eigentlich kein Wohungseigentum, sondern Teileigentum und so auch bei GW2 Teilseite 1 anzugeben. Bei GW2 Teilseite 4 trägst du deinen berechneten Anteil ein und bei GW2 Teilseite 6 fügst du ein Gebäude hinzu mit der Gebäudeart "Gemischt genutzte Grundstücke" mit Baujahr und Bruttogrundfläche des Dachbodens. Fertig. Eine andere Konstellation kann ich mir nicht vorstellen. Charly24, was meinst du?
        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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          #5
          Ich schließe mich dieser Einschätzung an. Ich habe beim ersten Mal überlesen, dass die Räume nicht bewohnt werden dürfen.

          Die korrekte Ermittlung der Bruttogrundfläche und die Gebäudeart sind eine gewisse Herausforderung, aber lösbar.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Hat top funktioniert dank 1a Anleitung. Man dankt ;-)

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