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Grundsteuer Bayern Scheune

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    Grundsteuer Bayern Scheune

    Hallo zusammen,

    ich werde nun die Scheune bei meinem Wohnhaus (aus der ehemaligen Landwirtschaft) der LuF zuordnen.
    Dies sollte ja möglich sein, da ich noch eine verpachtete Wiese besitze, oder?

    Diese Scheune steht auf dem gleichen Grund wie mein Wohnhaus (laut Bayernatlas Grundsteuer eine Grundstücksfläche von 580 m² gemischter Nutzung)

    Ich habe 2 Aktenzeichen (einmal für privat, einmal für LuF)

    Darf die Grundstücksfläche, auf dem die Scheune (180m²) steht, dann von der privaten Grundstücksfläche abgezogen werden?

    Vielen Dank.


    #2
    Dies sollte ja möglich sein, da ich noch eine verpachtete Wiese besitze, oder?
    Ja, das ist in Bayern zulässig.

    Darf die Grundstücksfläche, auf dem die Scheune (180m²) steht, dann von der privaten Grundstücksfläche abgezogen werden?
    Du musst das in der Anlage Grundstück über Zähler und Nenner in Zeile 6 steuern.

    Als Zähler ist 400 anzugeben, als Nenner die amtliche Fläche des Flurstücks, also 580.

    Bei der Erklärung für die Landwirtschaft erfasst du das ehemalige Hofgrundstück mit der amtlichen Fläche von 580 m²

    in der Anlage Land- und Forstwirtschaft, wählst unter Fläche der Nutzung Hofstelle aus und gibst die 180 m² an,

    die 400 m² für das Wohnhaus fallen in dieser Erklärung unter den Tisch.

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Charlie24,

      vielen Dank für die schnelle und professionelle Hilfe.


      Du musst das in der Anlage Grundstück über Zähler und Nenner in Zeile 6 steuern.

      Als Zähler ist 400 anzugeben, als Nenner die amtliche Fläche des Flurstücks, also 580.

      Dies geschiet dann im Aktenzeichen und der Erklärung vom Privatgrund, oder?



      Bei der Erklärung für die Landwirtschaft erfasst du das ehemalige Hofgrundstück mit der amtlichen Fläche von 580 m²

      in der Anlage Land- und Forstwirtschaft, wählst unter Fläche der Nutzung Hofstelle aus und gibst die 180 m² an,

      die 400 m² für das Wohnhaus fallen in dieser Erklärung unter den Tisch.

      Bei der Erklärung für die Landwirtschaft muss wieder eine Hauptfeststellung gemacht werden mit dem Aktenzeichen der Land und Forstwirtschaft und als Anlage denn LuF.
      In der Anlage ist dann der Grund zu erklären mit den Ertragsmesszahlen und zusätzlich die Fläche der Hofstelle mit 180m² (Fläche der Scheune).

      Darf bei dieser Fläche dann die Lagerplatz für Brennstoffe / technische Funktionsräume oder ähnliches abgezogen werden? Oder gibt es bei der Landwirtschaft eh keine Nutzfläche?

      Nochmals besten Dank.

      Kommentar


        #4
        Dies geschiet dann im Aktenzeichen und der Erklärung vom Privatgrund, oder?
        Richtig !

        Darf bei dieser Fläche dann die Lagerplatz für Brennstoffe / technische Funktionsräume oder ähnliches abgezogen werden? Oder gibt es bei der Landwirtschaft eh keine Nutzfläche?
        Nach Nutzflächen der Gebäude wird da nicht gefragt. Es sind nur die mit Wirtschaftsgebäuden überbauten Flächen und eventuelle weitere Hofflächen anzugeben.

        Zur Hofstelle gehören alle Hof- und Wirtschaftsgebäudeflächen einschließlich der Nebenflächen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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