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Für Nießbrauch oder solche Verfügungsbeschränkungen gibt es keine Grundsteuerermäßigung !
Einen Namen für die Gemeinschaft musst du angeben, sonst lässt sich die Erklärung nicht versenden.
Wieso können sich die Geschwister nicht darauf verständigen, dass ihre Namen angegeben werden ? So ein Unsinn !
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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