Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Krankenversicherungsbeitrag

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Krankenversicherungsbeitrag

    Hallo Zusammen,

    von der Krankenkasse habe ich Bescheinigung gezahlter Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge erhalten und darin sind die Beiträge wie folgt aufgeschlüsselt:
    1) Beitrag zur Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld
    2) Beitrag zur Pflegeversicherung
    3) Zusatzbeitrag mit Anspruch auf Krankengeld.

    Nun bin ich leider noch unschlüssig, ob ich 1) und 3) zusammen rechnen und dieser Beitrag in Zeile 16 der Anlage Vorsorgeaufwand eintragen darf.

    Ich bin für jegliche Hilfe dankbar.

    #2
    Nun bin ich leider noch unschlüssig, ob ich 1) und 3) zusammen rechnen und dieser Beitrag in Zeile 16 der Anlage Vorsorgeaufwand eintragen darf.
    Der Zusatzbeitrag ist doch in 1 bereits enthalten und muss m. E. in Zeile 17 angegeben werden
    Zuletzt geändert von Charlie24; 09.01.2023, 19:06.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Charlie24,

      vielen Dank.

      Viele Grüße

      Kommentar

      Lädt...
      X