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Grundsteuer Bayern - Scheune mit WC und Küche

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    Grundsteuer Bayern - Scheune mit WC und Küche

    Hallo,

    wir haben in einen Teil unserer Scheune ein WC eingebaut (4-seitig Wände mit Decke). In der Scheune befindet sich auch eine Küche.
    Ebenfalls 4 seitig Wände und Decke. Die Küche hat Spülmaschine, Herd, Backofen und Kühlschrank.
    Durch die Küche gelangt man auf die Terrasse.
    Können wir diesen Bereich als Wohnfläche unserer Scheune erklären?
    Somit Wertung nur zu 70 % in der Berechnung des Grundsteuermessbetrag.

    Der Bereich ist nicht beheizt. Spielt dies eine Rolle?



    #2
    Der Bereich ist nicht beheizt. Spielt dies eine Rolle?
    Ob das mit der Definition einer Wohnung im Bewertungsgesetz in Einklang zu bringen ist, da hätte ich doch meine Zweifel.

    Eine Wohnung ist in der Regel die Zusammenfassung mehrerer Räume, die in ihrer Gesamtheit so beschaffen sein müssen, dass die Führung eines
    selbständigen Haushalts möglich ist. Die Zusammenfassung der Räume muss eine von anderen Wohnungen oder Räumen, insbesondere Wohnräumen,
    baulich getrennte, in sich abgeschlossene Wohneinheit bilden und einen selbständigen Zugang haben. Daneben ist erforderlich, dass die für die Führung
    eines selbständigen Haushalts notwendigen Nebenräume (Küche, Bad oder Dusche, Toilette) vorhanden sind.


    Wird das von euch wirklich für Wohnzwecke genutzt ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Also diesen Sommer haben wir bestimmt 6-8 Wochen komplett nach Feierabend draußen gekocht, gegessen und den Abend ausklingen lassen.
      Wir haben da einen kompletten Küchenstand (doppelte Töpfe, Geschirr, Gläser, Salz, Pfeffer etc.).
      Sogar im September haben wir draußen gegessen.
      Die Terrasse lässt sich sogar über Rolljalousien verschließen, ach ja ein Deckenheizstrahler ist auch vorhanden.

      Den Sommer über haben wir diesen Bereich definitiv mehr bewohnt, als andere Bereiche unseres Hauses.

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        #4
        Du kannst ja probieren, diese Räume als Wohnfläche zu erklären, auch wenn sie in einem Nebengebäude liegen.

        An so eine saisonale Nutzung habe ich jetzt nicht gedacht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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