Hallo zusammen,
Ich habe eine Frage bezüglich des Reverse-Charge-Verfahrens in der USt. Voranmeldung. Folgende Fälle:
Fall 1:
Ich verkaufe als Einzelunternehmer (vorsteuerabzugsberechtigt) aus Deutschland eine B2B-Dienstleistung in die Schweiz. Die Dienstleistung wird remote durchgeführt, also von Deutschland aus. Der Kunde verlang eine Rechnung ohne MwSt. nach dem Reverse-Charge-Verfahren.
Fall 2:
Identisch zu Fall 1, außer dass diesmal der Kunde in Österreich, also der EU ansässig ist.
Unter welchen Kennzahlen würdet ihr das Ganze in der USt. Voranmeldung eintragen?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Ich habe eine Frage bezüglich des Reverse-Charge-Verfahrens in der USt. Voranmeldung. Folgende Fälle:
Fall 1:
Ich verkaufe als Einzelunternehmer (vorsteuerabzugsberechtigt) aus Deutschland eine B2B-Dienstleistung in die Schweiz. Die Dienstleistung wird remote durchgeführt, also von Deutschland aus. Der Kunde verlang eine Rechnung ohne MwSt. nach dem Reverse-Charge-Verfahren.
Fall 2:
Identisch zu Fall 1, außer dass diesmal der Kunde in Österreich, also der EU ansässig ist.
Unter welchen Kennzahlen würdet ihr das Ganze in der USt. Voranmeldung eintragen?
Vielen Dank für eure Hilfe!
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