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Reverse Charge mit Dienstleistungen

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    Reverse Charge mit Dienstleistungen

    Hallo zusammen,

    Ich habe eine Frage bezüglich des Reverse-Charge-Verfahrens in der USt. Voranmeldung. Folgende Fälle:

    Fall 1:
    Ich verkaufe als Einzelunternehmer (vorsteuerabzugsberechtigt) aus Deutschland eine B2B-Dienstleistung in die Schweiz. Die Dienstleistung wird remote durchgeführt, also von Deutschland aus. Der Kunde verlang eine Rechnung ohne MwSt. nach dem Reverse-Charge-Verfahren.

    Fall 2:
    Identisch zu Fall 1, außer dass diesmal der Kunde in Österreich, also der EU ansässig ist.

    Unter welchen Kennzahlen würdet ihr das Ganze in der USt. Voranmeldung eintragen?

    Vielen Dank für eure Hilfe!

    #2
    Nicht steuerbare Umsätze findest Du auf Seite 6 des Formulars.

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      #3
      Danke! Also würde ich in beiden Fällen einfach den Netto-Betrag bei Kennzahl 60 eintragen?

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        #4
        Nein, das gehört zu den nicht steuerbaren Umsätzen.

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          #5
          OK, also dann bei "Nicht steuerbare sonstige Leistungen gemäß § 18b Satz 1 Nummer 2 UStG"?

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            #6
            EU ist Kz 21 (ZM nicht vergessen!), Nicht-EU Kz 45.

            (Kann nur Kennziffern angeben; Zeilen/Seiten weiß ich nicht)

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              #7
              Vielen Dank!

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