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"Pauschbetrag bei Abwesenheit" lässt nur 2 Ziffern zu aber 3 für London notwendig

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    "Pauschbetrag bei Abwesenheit" lässt nur 2 Ziffern zu aber 3 für London notwendig

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zu Anlage N, Werbungskosten - 17, Frage 71, Feld: "Pauschbetrag bei Abwesenheit von 24 Stunden". Laut dem Finanzministerium ist bei Übernachtungen in London eine Pauschale von 224€ anzusetzen. Im Feld "Pauschbetrag bei Abwesenheit von 24 Stunden" können aber nur zwei Ziffern eingeben werden, 224€ passt also nicht. Könnten Sie mir dabei bitte helfen?

    Vielen Dank!
    Zuletzt geändert von elsterquestions; 09.01.2023, 20:20.

    #2
    Es geht nicht um Zeile 17, sondern "Seite 17" (ich bin mir nicht sicher was der richtige Ausdruck ist), Zeile 71. Dort ist der "Pauschbetrag bei Abwesenheit von 24 Stunden".

    Zitat von elsterquestions Beitrag anzeigen
    Werbungskosten - 17, Frage 71, Feld: "Pauschbetrag bei Abwesenheit von 24 Stunden"
    Danke für die Hilfe!

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      #3
      Ich verstehe das so, dass der Betrag von 224 für Übernachtungskosten gilt. Auf Seite 17 geht es aber um Mehraufwendungen für Verpflegung.

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        #4
        Guter Punkt, danke! Wo kann ich dann die Übernachtungskosten eintragen?

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          #5
          Sieht nach Seite 16 aus

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            #6
            Für Übernachtungen im Ausland gibt es keine Pauschalen. Die WK sind nachzuweisen.
            Die "Übernachtungspauschelen" gelten nur für die Lohnabrechnung des Arbeitgebers..
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
            ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

            Kommentar


              #7
              Bitte entschuldigt die späte Rückmeldung. Ich habe eine Rückfrage zu:

              Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
              Für Übernachtungen im Ausland gibt es keine Pauschalen. Die WK sind nachzuweisen.
              Die "Übernachtungspauschelen" gelten nur für die Lohnabrechnung des Arbeitgebers..
              Das bedeutet, dass ich die Übernachtungspauschale nicht als Pauschale geltend machen kann, sondern nur die tatsächlichen Kosten einreichen kann? Was ist gemeint mit
              Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
              Lohnabrechnung des Arbeitgebers..
              ?

              Vielen Dank im Voraus für die Rückmeldung!

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                #8
                Zitat von elsterquestions Beitrag anzeigen
                Das bedeutet, dass ich die Übernachtungspauschale nicht als Pauschale geltend machen kann, sondern nur die tatsächlichen Kosten einreichen kann?
                So ist es, die Werbungskosten für die Übernachtung sind nach Aufwand, nicht pauschal anzusetzen. Die Übernachtungspauschale dient für Zwecke der Abrechnung durch den ArbG.

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                  #9
                  elsterquestions
                  Wenn der Arbeitgeber die Übernachtungskosten steuerfrei erstatten möchte, kann er dies Form der Pauschalen machen.

                  Der Werbungskostenabzug ist aber nur bei Nachweis der tatsächlichen Kosten möglich. Die Differnez zu einer ggf. erhaltenen Arbeitgebererstattung führt dann zu Werbungskosten oder steuerpflichtigen Enkünften (wenn die Erstattung höher war als die Kosten).
                  Mit freundlichen Grüßen

                  Beamtenschweiß
                  ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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