Wo Werbungskosten zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung eintragen
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Keine Ankündigung bisher.
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Wie wäre es mit der Anlage V, Seite 2?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Zitat von wimi1101 Beitrag anzeigenBei meinem Aufruf von Anlage V erscheint Werbungskosten (Zeile 33 bis Zeile 53) NICHT, warum NICHT?
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