Wo Werbungskosten zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung eintragen

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  • Elster-Fan
    Neuer Benutzer
    • 09.01.2023
    • 2

    #1

    Wo Werbungskosten zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung eintragen

    Wo Werbungskosten zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung eintragen
  • Elster-Fan
    Neuer Benutzer
    • 09.01.2023
    • 2

    #2
    Es geht um das "online-Formular"... wo soll ich das eintragen ????????

    Kommentar

    • Beamtenschweiß
      Erfahrener Benutzer
      • 10.04.2014
      • 3014

      #3
      Wie wäre es mit der Anlage V, Seite 2?
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45933

        #4
        Wie wäre es mit der Anlage V, Seite 2?
        In Mein ELSTER hat die Anlage V allerdings deutlich mehr als nur 2 Seiten.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        • L. E. Fant
          Erfahrener Benutzer
          • 20.09.2013
          • 15381

          #5
          Aus Seite 1 der Anlage V auf + Weiteres Vermietungsobjekt hinzufügen klicken, dort dann Seite 4.

          Kommentar

          • wimi1101
            Neuer Benutzer
            • 10.09.2023
            • 1

            #6
            Bei meinem Aufruf von Anlage V erscheint Werbungskosten (Zeile 33 bis Zeile 53) NICHT, warum NICHT?

            Kommentar

            • multi
              Erfahrener Benutzer
              • 03.01.2018
              • 4268

              #7
              Zitat von wimi1101 Beitrag anzeigen
              Bei meinem Aufruf von Anlage V erscheint Werbungskosten (Zeile 33 bis Zeile 53) NICHT, warum NICHT?
              # 5 gelesen?

              Kommentar

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