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[Grundsteuer RLP] Wie bei Anbau vorgehen?

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    [Grundsteuer RLP] Wie bei Anbau vorgehen?

    Guten Tag zusammen.

    Im Zuge der Grundsteuererklärung habe ich ein Problem und komme nicht weiter.

    Es existiert ein Altbau BJ 1950 (nicht kernsaniert) mit 100 qm und ein Anbau BJ 2014 mit 110 qm Wohnfläche. Zwar besitzt der Anbau eine eigene Haustür, aber es handelt sich nicht um abgeschlossene Wohneinheiten. Ein Übergang ist problemlos möglich und im Anbau finden sich zudem nicht alle erforderlichen Räumlichkeiten (Nur Wohnz., Bad und eine Küche).

    Ich nehme daher an, dass es sich nicht um zwei Wohneinheiten, sondern um eine handelt.

    Beim Baujahr steht nun der Hinweis, daß das Baujahr des Erstbezuges anzugeben ist, was in dem Fall 1950 wäre.

    Muss ich nun also 220 qm mit Baujahr 1950 angeben?

    Hoffentlich kann jemand helfen, es überfordert mich doch sehr :-(

    Vielen Dank im Voraus,

    Dome
    ​​​

    #2
    Muss ich nun also 220 qm mit Baujahr 1950 angeben?
    So sieht das aus, Wenn es nur eine Wohnung gibt, ist das ein Einfamilienhaus.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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