Guten Tag zusammen.
Im Zuge der Grundsteuererklärung habe ich ein Problem und komme nicht weiter.
Es existiert ein Altbau BJ 1950 (nicht kernsaniert) mit 100 qm und ein Anbau BJ 2014 mit 110 qm Wohnfläche. Zwar besitzt der Anbau eine eigene Haustür, aber es handelt sich nicht um abgeschlossene Wohneinheiten. Ein Übergang ist problemlos möglich und im Anbau finden sich zudem nicht alle erforderlichen Räumlichkeiten (Nur Wohnz., Bad und eine Küche).
Ich nehme daher an, dass es sich nicht um zwei Wohneinheiten, sondern um eine handelt.
Beim Baujahr steht nun der Hinweis, daß das Baujahr des Erstbezuges anzugeben ist, was in dem Fall 1950 wäre.
Muss ich nun also 220 qm mit Baujahr 1950 angeben?
Hoffentlich kann jemand helfen, es überfordert mich doch sehr :-(
Vielen Dank im Voraus,
Dome
Im Zuge der Grundsteuererklärung habe ich ein Problem und komme nicht weiter.
Es existiert ein Altbau BJ 1950 (nicht kernsaniert) mit 100 qm und ein Anbau BJ 2014 mit 110 qm Wohnfläche. Zwar besitzt der Anbau eine eigene Haustür, aber es handelt sich nicht um abgeschlossene Wohneinheiten. Ein Übergang ist problemlos möglich und im Anbau finden sich zudem nicht alle erforderlichen Räumlichkeiten (Nur Wohnz., Bad und eine Küche).
Ich nehme daher an, dass es sich nicht um zwei Wohneinheiten, sondern um eine handelt.
Beim Baujahr steht nun der Hinweis, daß das Baujahr des Erstbezuges anzugeben ist, was in dem Fall 1950 wäre.
Muss ich nun also 220 qm mit Baujahr 1950 angeben?
Hoffentlich kann jemand helfen, es überfordert mich doch sehr :-(
Vielen Dank im Voraus,
Dome
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