Grundsteuer Berlin Wohnung genutzt als Atelier

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  • MaEll
    Neuer Benutzer
    • 06.01.2023
    • 6

    #1

    Grundsteuer Berlin Wohnung genutzt als Atelier

    Guten Tag,

    eine Frage habe ich zur Grundsteuerererklaerung Berlin: es geht um eine Erdgeschosswohnung, die als Atelier, somit als Gewerbe, vermietet wird. Wie genau ist dies anzugeben?
    Vielen Dank,

    Viele Grüße, MaEll
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45997

    #2
    Ist das Wohnungseigentum oder handelt es sich um Teileigentum ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • MaEll
      Neuer Benutzer
      • 06.01.2023
      • 6

      #3
      Teileigentum mit Sondernutzungsrecht (Sondernutzungsrecht zur Umwandlung des Sondereigentums zu Wohnzwecken gemäß Teilungserklaerung)

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      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45997

        #4
        Bei Teileigentum muss man Angaben zum Sachwert machen und die Bruttogrundfläche angeben.

        In deinem speziellen Fall nimmst du die Wohnfläche * 1,55 als Bruttogrundfläche.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        • MaEll
          Neuer Benutzer
          • 06.01.2023
          • 6

          #5
          Vielen Dank für den Hinweis. Wie kommt es zu dem Faktor von 1,55?

          Kommentar

          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45997

            #6
            Wie kommt es zu dem Faktor von 1,55?
            Der ist mal für Wohnungseigentum im mehrgeschossigen Wohnungsbau ermittelt worden und von der Finanzverwaltung so vorgegeben
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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