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Niedersachen Grundsteuer Vergünstigungen

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    Niedersachen Grundsteuer Vergünstigungen

    Hallo Charlie24,

    vielleicht könntest du mir helfen.
    Ich habe ein EFH auf einer Hofstelle eines landwirtschaftlichen Betrieb. Dieser ist jedoch verpachtet. Gilt dann eine Vergünstigung von 25 % auch oder nur bei aktiven Betrieben?

    liebe Grüße
    SG

    #2
    Gilt dann eine Vergünstigung von 25 % auch oder nur bei aktiven Betrieben?
    Auswendig weiß ich das nun wirklich nicht. Wird denn deine Hofstelle von dem Pächter für dessen landwirtschaftlichen Betrieb genutzt ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ich denke nicht, von daher würde ich persönlich denken, dass keine Begünstigung möglich ist

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        #4
        Hier eine andere Frage..

        ich hoffe Sie können mir bei der Frage behilflich sein.

        Aktuell bearbeite ich eine Grundsteuerklärung für eine Eigentumswohnung.
        Die Grundstücksfläche ist 795 m² groß. Der Miteigentumsanteil ist 147/1000 ( 116m² anteilige Fläche).

        Beim Unterpunkt „Grundstück“ wird einmal das Flurstück angegeben und die Flächenangaben des Grundstücks.
        Meine Frage ist, welche Flache (Gesamtfläche 795 m² oder anteilige Fläche 116 m² muss ich beim Punkt „Fläche des Grundstücks in m² angeben?

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          #5
          Die 795 m² sind richtig, die 116 m² sind zwar der rechnerische m²-Anteil am Grund und Boden, aber den berechnet in Niedersachsen

          das Finanzamt.aufgrund der Angaben zum Miteigentumsanteil.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            so hab ich es im dem Beispiel für Niedersachsen auch gesehen. Beim Beispiel für das Bundesmodell wird jedoch der rechnerische Anteil eingetragen...
            Bei unserer Software, die wir benutzen, wird der richtige Grundsteuermessbetrag erst berechnet wenn man auch den rechnerischen Anteil einträgt.,,
            Daher bin ich unsicher, was nun richtig ist

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              #7
              Beim Beispiel für das Bundesmodell wird jedoch der rechnerische Anteil eingetragen...
              Dort muss man beides angeben, die Flurstücksflächen und den rechnerischen Anteil.

              Bei unserer Software, die wir benutzen, wird der richtige Grundsteuermessbetrag erst berechnet wenn man auch den rechnerischen Anteil einträgt.,,
              Mit den diversen Programmen habe ich mich nicht befasst, die hätte ich ja kaufen müssen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                bei beiden Modellen muss doch das Flurstück inklusive dem Anteil angegeben werden, und dann zusätzlich noch die Grundstücksfläche mit dem Bodenrichtwert
                jedoch werden bei den Beispielen unterschiedlich verfahren..

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                  #9
                  bei beiden Modellen muss doch das Flurstück inklusive dem Anteil angegeben werden
                  Das muss bundesweit angegeben werden, das Ergebnis selbst berechnen muss man jedoch nur im Bundesmodell und in Ba-Wü.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Vielen Dank für die Hilfe

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