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Sonderzahlungen, Energiepauschalen

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    Sonderzahlungen, Energiepauschalen

    Guten Morgen

    meine Steuerklärung steht jetzt wieder an.

    Frage

    1. Wie beantrage ich die Energiepauschalen?

    Hinweis dazu: meine Frau arbeitete nur bis Ende Juni 2022. Danach meldete sie sich vom Arbeitsmarkt ab. Eine Energiepauschale bekommt ja jeder, der wenigstens 1 Tag in 2022 gearbeitet hat. Auf welchem Formular kann ich diese beantragen?

    2. Gab es weitere Pauschalen/Einmalzahlungen, die ich erhalten und beantragen kann?

    LG Michael

    #2
    Auf welchem Formular kann ich diese beantragen?
    Die kann und muss man nicht beantragen, jedenfalls nicht in diesen Fällen. Das Finanzamt erkennt das an dem Fehlen des Großbuchstabens E

    auf der Lohnsteuerbescheinigung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hinweis: ich bin seit 2020 im Ruhestand.

      Ich bekam, ich meine so im Oktober 2022, eine Einmalzahlungen von knapp 300€ mit meiner Pensionsabrechnung. Das war doch eine Energiepauschale, vermute ich.

      Bekommt jeder, auch meine Frau eine Energiepauschale oder gibt es nur 1 pro Haushalt?

      Gruß Michael

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        #4
        im Oktober 2022, eine Einmalzahlungen von knapp 300€ mit meiner Pensionsabrechnung. Das war doch eine Energiepauschale, vermute ich.
        Ist die wirklich bereits im Oktober ausbezahlt worden ? Das würde mich wundern.

        Es bekommt nicht jeder die EPP, aber sie ist auch nicht haushaltsbezogen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          #5
          Es erhält sie jeder Ehegatte einzeln, wenn er die Voraussetzungen selbst erfüllt. Also keine automatische Verdoppelung bei Ehegatten. Wie das im Einzelnen bei der Einkommensteuererklärung läuft, wird man erst sehen, wenn im März das Programm für 22 bei den FÄ läuft. In der Elstervorausberechnung kann man heute noch nichts sehen. Wie Charlie schreibt ist das große E ein Indiz, dass EPP gezahlt wurde. Fehlt das E, wie bei deiner Frau, wird das FA nacherstatten.
          Zuletzt geändert von Kloebi; 10.01.2023, 10:54.

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Ist die wirklich bereits im Oktober ausbezahlt worden ? Das würde mich wundern.

            Es bekommt nicht jeder die EPP, aber sie ist auch nicht haushaltsbezogen.

            Sorry. Mit meiner Pensionsabrechnung im Dezember wurde sie gezahlt.

            Für meine Frau geht’s dann offensichtlich über die Steuererklärung.

            könnte ich mit meiner Steuerklärung schon jetzt beginnen oder muss ich auf neue Dokumente in „Elster“ warten?

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              #7
              Beginnen kannst du, die Institutionen haben halt Zeit, bis 28.02. Daten zu übermitteln. Daher gehts im FA erst im März richtig los. Vorher brauchst du nicht zwingend zu übermitteln.

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                #8
                Mit meiner Pensionsabrechnung im Dezember wurde sie gezahlt.
                Ja, das ist realistisch.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  Zitat von Schakatak Beitrag anzeigen
                  Sorry. Mit meiner Pensionsabrechnung im Dezember wurde sie gezahlt.
                  Ein Pensionär war aber gar nicht anspruchsberechtigt. Oder warst Du in 2022 nur teilweise Pensionär und teilweise noch aktiver Arbeitnehmer oder Beamter ?
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                    #10
                    Ein Pensionär war aber gar nicht anspruchsberechtigt.
                    Natürlich sind Versorgungsempfänger inzwischen anspruchsberechtigt. Die entsprechenden Gesetze wurden noch 2022 verabschiedet,

                    jedenfalls beim Bund. Es kann sein, dass sich das bei einigen Bundesländern in den Januar 2023 verschoben hat. In der Regel wurde die EPP

                    im Dezember 2022 ausbezahlt. Wer neben der Pension eine gesetzliche Rente bezieht, hat die EPP aber nur von der Rentenversicherung

                    bekommen und nicht zweimal. https://oeffentlicher-dienst-news.de...ngsempfaenger/
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Sorry, stimmt, hatte nur die Rentner im Blick und glaubte "September" gelesen zu haben.
                      Schönen Gruß

                      Picard777

                      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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