Hallo zusammen. Vielleicht kann mir hier jemand helfen. Ich bin Eigentümer eines Mehrfamilienhauses. Dieses Haus steht auf einem Flurstück. Daneben besitze ich noch ein unbebautes Flurstück. Beim Hauptvordruck der Grundsteuererklärung muss man ja angeben, ob das Grundstück bebaut oder unbebaut ist. Aber es trifft ja nicht auf beide Flurnummern das Gleiche zu!? Oder werden zukünftig beide Flurnummern als ein Grundstück angesehen? Bisher galt das Eine als unbebautes Grundstück. Man kann das aber nicht einzeln eingeben. Weiß jemand Rat? Vielen Dank schon mal im Voraus.
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Keine Ankündigung bisher.
Grundsteuer Bayern zwei Flurstücke
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Bisher galt das Eine als unbebautes Grundstück. Man kann das aber nicht einzeln eingeben.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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