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Prüf-Fehler nach Eingabe im Formular "Steuerliche Erfassung"

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    Prüf-Fehler nach Eingabe im Formular "Steuerliche Erfassung"

    Hallo,

    Folgender Fehler erscheint nach Eingabe aller Daten zur steuerlichen Erfassung:

    "Gemäß der Angaben im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung wird auf die Inanspruchnahme der Kleinunternehmer-Regelung verzichtet.
    Es sind daher auch Angaben in den Bereichen "Zahllast / Überschuss (geschätzt)" sowie "Soll- / Istversteuerung der Entgelte" erforderlich.

    im Jahr der Betriebseröffnung

    Der auf das Kalenderjahr hochgerechnete Gesamtumsatz wird die Grenze des § 19 Absatz 1 UStG voraussichtlich nicht überschreiten. Es wird auf die Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung verzichtet. Die Besteuerung erfolgt nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes für mindestens fünf Kalenderjahre (§ 19 Absatz 2 UStG); Umsatzsteuer-Voranmeldungen sind in elektronischer Form authentifiziert zu übermitteln.

    Voraussichtliche Umsatzsteuer

    Betrag

    Ich berechne die Umsatzsteuer nach
    "

    ich habe mit Thema schon Stunden verbrannt und komme einfach nicht weiter.
    Ich hatte zur oberen Fehlermeldung vorab im Elster Forum schon andere Beiträge gefunden, doch half mir das nicht wirklich weiter.

    So hoffe, dass mir vielleicht jemand helfen kann...

    Angemosert werden konkret:

    - 89 - Gründungsdatum: Ich hatte zu erst das korrekte Datum, den 28.11.2022, versuchsweise den 01.01.2023 eingegeben
    - 130 - Umsätze im Jahr der Betriebseröffnung: den Betrag hatte ich dem Gründungsdatum angepasst, beim 01.01.23 hatte ich für das Jahr der Betriebseröffnung und das Folgejahr zwei gleiche Beträge eingegeben
    - 133 - Vorraussichtliche Umsatzsteuer: Überschuss (geschätzt), Betrag: 0
    - 147 - Soll-Istversteuerung der Entgelte; Ich berechne die Umsatzsteuer nach: Keine Angabe

    Und an dieser Stelle komme ich einfach nicht weiter. Es bleibt immer bei den selben Fehlerquellen. Man denkt, dass das ja nicht so kompliziert sein sollte bei den wenigen Werten, die ich hier eingegeben habe, doch die Realität sieht anders aus.

    Kann jemand weiter helfen?

    Gruß Rico

    #2
    Wenn du für die Regelbesteuerung optieren willst, musst du eine Auswahl treffen, ob du die Umsatzsteuer nach vereinbarten oder vereinnahmten

    Entgelten anmelden willst, keine Angabe ist dann nicht zulässig. Bei Zahllast sollte man logischerweise dann auch einen Wert ungleich 0 angeben.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Bei Zahllast sollte man logischerweise dann auch einen Wert ungleich 0 angeben.
      Auch eine Null kann man dort eintragen. Man muss aber kurioserweise trotzdem angeben, ob es sich dabei um eine Zahllast oder um einen Überschuss handelt.

      Kommentar


        #4
        Danke Dir Charlie, das war es.

        Doch was für Konsequenzen hat das ganze für mich, wenn ich bei

        133 - Vorraussichtliche Umsatzsteuer: Zahllast (Geschätzt): einen Wert eingebe? Ich habe hier den selben Wert (positiven Betrag) eingegeben, wie in
        108 - Vorraussichtliche Einkünfte: hier habe ich für den Vorsteuerabzug die MWSt für das Jahr angegeben, die ich zahlen muss, um diese zurückzubekommen (als negativen Wert).
        147 - Ich berechne die Umsatzsteuer nach: vereinnahmten Entgelten (Istversteuerung) + Häkchen: 149

        Es geht hier um eine PV-Anlage, wobei ich die Regelbesteuerung vor allem wegen der Erstattung der MWSt gewählt habe, die Einnahmen der Anlage sind eher gering, die Ausgaben dagegen hoch.

        Gruß Rico

        Kommentar


          #5
          Einkünfte = Einnahmen - Ausgaben

          Umsatzsteuer-Überschuss ist Differenz zwischen Vorsteuern und eingenommenen Umsatzsteuern

          Kommentar


            #6
            Es geht hier um eine PV-Anlage, wobei ich die Regelbesteuerung vor allem wegen der Erstattung der MWSt gewählt habe,
            Da hast du im ersten Jahr einen Überschuss, das ist richtig. Da muss man dann aber auch Überschuss auswählen
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Da hast du im ersten Jahr einen Überschuss, das ist richtig. Da muss man dann aber auch Überschuss auswählen
              Ich habe eine gemietete PV-Anlage und damit jeden Monat zusätzlich die MWSt zu zahlen. Diese möchte ich zurück bekommen. Aus diesem Grund habe ich bei

              108 den MWSt-Betrag für das Jahr als negativen Betrag angegeben, das gilt natürlich auch fürs nächste Jahr.

              Was heißt denn Überschuss in diesem Fall? Ich bezahle jeden Monat Miete für die PV-Anlage, das ist doch kein Überschuss.

              Bei

              133 - Vorraussichtliche Umsatzsteuer: habe ich nun "Überschuss (geschätzt)" ausgewählt und bei Betrag den selben Wert angegeben, wie in 108, nur als positiver Wert. Ist das korrekt?


              Gruß Rico

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                #8
                Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

                Auch eine Null kann man dort eintragen. Man muss aber kurioserweise trotzdem angeben, ob es sich dabei um eine Zahllast oder um einen Überschuss handelt.

                Welche Auswirkungen hat es, wenn ich hier bei Zeile 133 eine Null eingetragen habe? (Überschuss ausgewählt)

                Habe auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet angewählt. (Um Vorsteuer abzuziehen)
                Die Anmeldung erfolgt auf Grund geplantem Invest in eine PV Anlage in 1-2 Jahren. (zur Nutzung IAB)


                Viele Grüße!

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                  #9
                  Zitat von Max S.E. Beitrag anzeigen
                  Welche Auswirkungen hat es, wenn ich hier bei Zeile 133 eine Null eingetragen habe? (Überschuss ausgewählt)
                  Warum ist das wichtig? Du kannst's ja ausprobieren. Normalerweise sagen wir, wenn die Vorauszahlung Null ist, dann wählt man Zahllast aus und trägt eine Null ein. Ich könnte mir vorstellen dass die Null auch als Überschuss funktioniert.

                  Wenn Du erstmal höhere Vorsteuern hast, dann kommt ja bei Dir auch tatsächich ein Überschuss raus. Und zwar einer der natürlich höher als Null ist.

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