mic, zu Grundsteuer B Erklärung

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  • mic.82
    Neuer Benutzer
    • 10.01.2023
    • 3

    #1

    mic, zu Grundsteuer B Erklärung

    hallo, bei der Erklärung zur geforderten Grundsteuerfeststellung komme ich in Bezug auf die Ermittlung des Bodenrichtwertes leider nicht voran. Zwar habe ich zwischenzeitlich für mein Grundstück einen Bodenrichtwert je m² erhalten, bin mir aber nicht sicher ob ich diesen Wert voll zur Geltung bringen soll, da ich zwischenzeitlich für einen Teil des Grundstücks einen Bauvorbescheid beantragt habe. Das dürfte wohl etwa 50% der Gesamtgrundstücksfläche ausmachen, müsste allerdings noch festgestellt werden da leider nur die gesamte Fläche des Flurstücks in meinen Unterlagen ersichtlich ist.
    Ich würde mich freuen, hierzu eine hilfreiche Antwort auf meine Frage bekommen zu können, danke schon mal im voraus.
    mfg mic
  • Hilfsprofi
    Erfahrener Benutzer
    • 04.11.2021
    • 519

    #2
    Stand der Erklärung ist 1.1.2022. Was bedeutet zwischenzeitlich?

    Kommentar

    • mic.82
      Neuer Benutzer
      • 10.01.2023
      • 3

      #3
      hallo, zwischenzeitlich heißt : Der Antrag wurde erstmalig bereits vor ca. 10 Jahren gestellt und zwischenzeitlich bis zur Vollendung alle 3 Jahre verlängert.

      Kommentar

      • Hilfsprofi
        Erfahrener Benutzer
        • 04.11.2021
        • 519

        #4
        Und was stört Dich am vorhandenen Bodenrichtwert?

        Kommentar

        • mic.82
          Neuer Benutzer
          • 10.01.2023
          • 3

          #5
          Der vorhandene Bodenrichtwert stört mich nicht. Meine Frage ist, muß ich anläßlich des lf. Bauvorbescheides für einen Teil (den Teil des Bauvorbescheides) meiner eingetragenen Flurstückfläche den Bodenrichtwert splitten und wenn ja gibt es hierzu irgentwelche Informationen ?

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