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Grundsteuererklärung in NRW

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    Grundsteuererklärung in NRW

    Guten Abend, ich habe eine Frage zur Einordnung des Grundstückes. Unser Haus hat zwei Wohnungen (zusammen 150 m²), die wir beide als Familie bewohnen. Die Wohnungen liegen in der ersten und zweiten Etage. Im Erdgeschoss des Hauses befinden sich zwei Büros (insgesamt 100qm), die vermietet sind. Das Gesamtgrundstück ist 770 m² groß. Handelt es sich um ein Mietwohngrundstück oder um ein gemischt genutztes Grundstück?
    Schon im Voraus Danke für die Hilfe!

    #2
    Handelt es sich um ein Mietwohngrundstück oder um ein gemischt genutztes Grundstück?
    Ein Mietwohngrundstück ist es sicher nicht ! Es kommt Zweifamilienhaus in Betracht, da weniger als 50% der gesamten Wohn- und Nutzfläche

    geschäftlich genutzt werden. § 249 BewG: https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__249.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Wenn es ein Zweifamilienhaus ist, wie verbuche ich denn dann aber die Büros? Weitere Nutzflächen, die keine Nutzflächen sind, kann man nur bei Mietwohnungrundstücken angeben.

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        #4
        Wenn es ein Zweifamilienhaus ist, wie verbuche ich denn dann aber die Büros?
        Das steht auf der Teilseite 3 von Seite 5 der Anlage GW2 ganz oben:

        Bei Ein- und Zweifamilienhäusern und bei Wohnungseigentum: Tragen Sie die Wohn- und Nutzfläche insgesamt ein.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Dann kann ich die Quadratmeter des einen Büros einfach zu den Quadratmetern der ersten Wohnung zählen und die Quadratmeter des zweiten Büros zu der Fläche der zweiten Wohnung? Das würde dann bedeuten, dass ich bei Wohnungen über 100qm 2 Stück angebe mit einer Gesamtfläche von 250qm. Richtig?

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            #6
            ... dass ich bei Wohnungen über 100qm 2 Stück angebe mit einer Gesamtfläche von 250qm. Richtig?
            Das darfst du so machen, denn wie man die Nutzflächen bei einem Zweifamilienhaus auf die Wohnungen aufteilt, ist nicht geregelt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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