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Grundsteuererklärung RLP für landwirtschaftliche Grundstücke in Privatbesitz

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    Grundsteuererklärung RLP für landwirtschaftliche Grundstücke in Privatbesitz

    Liebes Forum,
    mir gehören 5 Flurstücke, die im Datenstammblatt bzw. in der Ausfüllhilfe zur Grundsteuererklärung für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen aufgelistet werden. Diese werden unter einem Aktenzeichen (Aktenzeichen B) geführt, es handelt sich aber um 3 verschiedene Lagebezeichnungen. Ich habe keinen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, die Flurstücke werden nicht bewirtschaftet und sind auch nicht verpachtet. Es handelt sich insgesamt um 1.042m², 497m², 543m² und 288m² reine Grünflächen (amtliche Flächen) und 4.158m² mit gemischter Nutzung (Details siehe 2. Abschnitt).
    Mein Fragen:
    1. Ist es korrekt, bei der Art der Nutzung der 4 reinen Grünflächen "Landwirtschaftliche Nutzung" auszuwählen, obwohl keine Nutzung vorliegt? Dies ist in der Ausfüllhilfe so angegeben und die anderen möglichen Nutzungsarten passen ebenfalls nicht.
    2. Welcher Wert ist jeweils bei Fläche der Nutzung anzugeben? Wäre hier die Null korrekt, da es keine Nutzung gibt oder muss die amtliche Fläche eingetragen werden?

    Weiterhin gehört mir ein Flurstück mit gemischter Nutzung. Dieses Flurstück wurde sowohl in der Ausfüllhilfe für das Grundvermögen aufgelistet (Aktenzeichen A) als auch in jener für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen Aktenzeichen B, siehe oben). In der Ausfüllhilfe für das Grundvermögen wird es wie folgt aufgeführt:
    4.158m², davon Teilfläche 1 mit 869m² "Baureifes Land" (hier steht ein Einfamilienhaus) und Teilfläche 2 mit 3.288m² "Land- und Forstwirtschaft" (das besteht überwiegend aus privat genutztem Wald und wäre wohl unter "Holzung" zu fassen).
    In der Ausfüllhilfe für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen ist das gleiche Flurstück wie folgt aufgeführt:
    Amtliche Fläche: 4.158m², keine Ertragsmesszahl, keine Angabe zur Nutzung und keine Schlüsselnummer
    Meine weiteren Fragen:
    3. Unter welchem Aktenzeichen sind die Teilflächen zu erfassen? Klar scheint mir, dass die 869m² unter Aktenzeichen A unter Grundvermögen zu erfassen sind. Aber wie ist mit den 3.288m² zu verfahren? Unter AZ A (Grundvermögen) oder AZ B (Land- und Forstwirtschaft)?

    Ich hoffe, die Angaben sind ausreichend verständlich, sonst gerne nachfragen!

    Vielen Dank

    #2
    Ist es korrekt, bei der Art der Nutzung der 4 reinen Grünflächen "Landwirtschaftliche Nutzung" auszuwählen, obwohl keine Nutzung vorliegt?
    Das ist korrekt.

    3. Unter welchem Aktenzeichen sind die Teilflächen zu erfassen?
    Das Flurstück ist unter beiden Aktenzeichen anzugeben. In der Erklärung für das Grundvermögen mit Zähler 869 und Nenner 4158.

    In der Erklärung für die Landwirtschaft wirst du für die 3.288 m² als Nutzung Forstwirtschaftliche Nutzung angeben müssen, Holzung

    steht nämlich nicht zur Auswahl.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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