"Zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Anteil": Gemeinschaftsflächen mit Nachbarn?

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  • Erd Bär
    Neuer Benutzer
    • 10.01.2023
    • 11

    #1

    "Zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Anteil": Gemeinschaftsflächen mit Nachbarn?

    Hallo Forum,

    wir teilen uns Zufahrt/Zugang, Garagen und Carport hälftig mit dem Nachbarn, dessen Grundstück sich in der unteren Abbildung oben/nördlich anschließt.

    Die Flächengrößen sind dem Bild zu entnehmen. Rot ist unser Grundstück, und blau sind die Gemeinschaftsflächen:

    image.png

    Was müssen wir unter "Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler, Nenner" eingeben?

    Sind die blauen Gemeinschaftsflächen noch an einer anderen Stelle in der Elster-Grundsteuererklärung einzutragen?

    Danke für alle Tipps.

    Grüße
    Erd Bär
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45928

    #2
    Was müssen wir unter "Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler, Nenner" eingeben?
    Eure Anteile an den Gemeinschaftsflächen laut Grundbucheintrag. Das kann 1/2 sein, aber da muss man nachschauen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • Erd Bär
      Neuer Benutzer
      • 10.01.2023
      • 11

      #3
      Und die Größe der Gemeinschaftsflächen selbst?

      Diese scheint gar nicht abgefragt zu werden.

      Kommentar

      • multi
        Erfahrener Benutzer
        • 03.01.2018
        • 4266

        #4
        Zitat von Erd Bär Beitrag anzeigen
        Und die Größe der Gemeinschaftsflächen selbst?

        Diese scheint gar nicht abgefragt zu werden.
        Seufz. Es werden zwei Flurstücke erklärt, das mit dem Haus mit Eigentumsanteil 1/1, und das mit den Garagen mit x/y, wobei x/y den Wert 1/2 haben kann, aber auch anders, je nachdem, wie die Teilung erfolgt ist.

        Kommentar

        • Erd Bär
          Neuer Benutzer
          • 10.01.2023
          • 11

          #5
          Ich habe das zweite Flurstück aber noch gar nicht erklärt, wie kann es dann abgefragt werden?

          Kommentar

          • multi
            Erfahrener Benutzer
            • 03.01.2018
            • 4266

            #6
            Zitat von Erd Bär Beitrag anzeigen
            Ich habe das zweite Flurstück aber noch gar nicht erklärt, wie kann es dann abgefragt werden?
            Du wirst es schon selbst in GW1 eintragen müssen.

            Kommentar

            • HundKatzeMaus
              Erfahrener Benutzer
              • 31.08.2022
              • 1355

              #7
              Das ist sehr lobenswert, dass ihr euch die Zufahrt etc. teilt, aber wem gehört das Grundstück lt. Grundbuch? Das ist entscheidend, denn ihr erklärt nur euer Eigentum.
              Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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              • Erd Bär
                Neuer Benutzer
                • 10.01.2023
                • 11

                #8
                Das ist halt eine Verkehrsfläche im Gemeinschaftseigentum (Bruchteilsgemeinschaft nach BGB § 741 ff.)

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                • Charlie24
                  Erfahrener Benutzer
                  • 14.03.2014
                  • 45928

                  #9
                  Das ist halt eine Verkehrsfläche im Gemeinschaftseigentum (Bruchteilsgemeinschaft nach BGB § 741 ff.)
                  von der du deinen Miteigentumsanteil erklären musst.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar

                  • Erd Bär
                    Neuer Benutzer
                    • 10.01.2023
                    • 11

                    #10
                    So, habe jetzt mal den fehlerhaften und unverständlichen Elster-Hilfetext zu Gemarkung / Flurstück so formuliert, dass man davon keinen Augen- oder Gehirnkrebs mehr bekommt.

                    Original, bis zur Unkenntlichkeit verschachtelt und mit falscher Klammersetzung (das besonders kaputte Highlight in roter Schrift):
                    Beispiel 2: Ehegatten oder Lebenspartner sind je zur Hälfte Eigentümer eines Flurstücks 1 (Gesamtfläche: 500 m²), zu dem 1/10 Miteigentumsanteil an einer Garagenhoffläche auf Flurstück 2 (Gesamtfläche: 100 m², wovon 10 m² zu der wirtschaftlichen Einheit (z. B. "Einfamilienhaus" zählen) gehört. Als Fläche zu Flurstück 1 sind "500 m²" und zu Flurstück 2 "100 m²" einzutragen. Als Anteil zu Flurstück 1 sind "1/1" und zu Fläche 2 ist der Miteigentumsanteil "1/10" einzutragen.

                    Korrigiert:
                    Beispiel 2: Ehegatten oder Lebenspartner sind je zur Hälfte Eigentümer eines 500 m² großen Flurstücks 1 mit Einfamilienhaus (= "wirtschaftliche Einheit"). Zu dieser wirtschaftlichen Einheit gehören 1/10 Miteigentumsanteil an einer 100 m² großen Garagenhoffläche auf Flurstück 2.
                    Demnach sind als Fläche zu Flurstück 1 "500 m²" und zu Flurstück 2 "100 m²" einzutragen. Als Miteigentumsanteil zu Flurstück 1 sind "1/1" und zu Flurstück 2 "1/10" einzutragen.
                    Zuletzt geändert von Erd Bär; 11.01.2023, 13:03.

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