Hallo liebes Forum!
Ich mache gerade die Grundsteuererklärung für meine Eltern (Bayern) und bin mir nicht sicher, wie ich ihren Wintergarten bei der Wohnflächenberechnung behandeln sollte.
Sie haben vor ca. 20 Jahren einen Wintergarten angebaut, der durch die Terrassentür vom Haus getrennt ist. Gebaut wurde dieser als Kaltwintergarten, d.h. zwar mit doppelter Verglasung, aber ohne Heizung und ohne Dach- und Bodendämmung. Eine Baugenehmigung musste damals eingeholt werden, allerdings gab es keine spezifischen Energieeffizienz-Anforderungen (z.B. so etwas wie heutzutage EnEV 2014) wie für Wohnwintergärten zu erfüllen. Nun haben sie vor einigen Jahren eine elektrische Fußbodenheizung nachgerüstet (angeschlossen am Haus-Stromkreis) und Fliesen darauf verlegt, allerdings ohne Bodendämmung. Die Fußbodenheizung wird wegen des enormen Stromverbrauchs schon lange nicht mehr benutzt. Dementsprechend bleibt der Wintergarten im Winter kalt und wird nicht wirklich genutzt.
Ob nun der Wintergarten mit voller Fläche und nicht mit halber Fläche als Wohnfläche angesetzt wird ist abhängig:
Habt Ihr eine Einschätzung, welches Kriterium hier ausschlaggebend ist? Ob der Wintergarten prinzipiell beheizbar ist oder ob er tatsächlich beheizt wird?
Vielen herzlichen Dank im Voraus für Eure Hilfe und viele Grüße!
Ich mache gerade die Grundsteuererklärung für meine Eltern (Bayern) und bin mir nicht sicher, wie ich ihren Wintergarten bei der Wohnflächenberechnung behandeln sollte.
Sie haben vor ca. 20 Jahren einen Wintergarten angebaut, der durch die Terrassentür vom Haus getrennt ist. Gebaut wurde dieser als Kaltwintergarten, d.h. zwar mit doppelter Verglasung, aber ohne Heizung und ohne Dach- und Bodendämmung. Eine Baugenehmigung musste damals eingeholt werden, allerdings gab es keine spezifischen Energieeffizienz-Anforderungen (z.B. so etwas wie heutzutage EnEV 2014) wie für Wohnwintergärten zu erfüllen. Nun haben sie vor einigen Jahren eine elektrische Fußbodenheizung nachgerüstet (angeschlossen am Haus-Stromkreis) und Fliesen darauf verlegt, allerdings ohne Bodendämmung. Die Fußbodenheizung wird wegen des enormen Stromverbrauchs schon lange nicht mehr benutzt. Dementsprechend bleibt der Wintergarten im Winter kalt und wird nicht wirklich genutzt.
Ob nun der Wintergarten mit voller Fläche und nicht mit halber Fläche als Wohnfläche angesetzt wird ist abhängig:
- laut Anleitung zur Anlage Grundstück davon, ob der Wintergarten beheizt ist --> das würde ich verneinen --> halbe Fläche
- laut vielen anderen Angaben im Netz davon, ob der Wintergarten beheizbar ist --> das würde ich bejahen --> ganze Fläche
Habt Ihr eine Einschätzung, welches Kriterium hier ausschlaggebend ist? Ob der Wintergarten prinzipiell beheizbar ist oder ob er tatsächlich beheizt wird?
Vielen herzlichen Dank im Voraus für Eure Hilfe und viele Grüße!
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