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[Bayern] Grundsteuererklärung Wintergarten: beheizt oder beheizbar?

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    [Bayern] Grundsteuererklärung Wintergarten: beheizt oder beheizbar?

    Hallo liebes Forum!

    Ich mache gerade die Grundsteuererklärung für meine Eltern (Bayern) und bin mir nicht sicher, wie ich ihren Wintergarten bei der Wohnflächenberechnung behandeln sollte.

    Sie haben vor ca. 20 Jahren einen Wintergarten angebaut, der durch die Terrassentür vom Haus getrennt ist. Gebaut wurde dieser als Kaltwintergarten, d.h. zwar mit doppelter Verglasung, aber ohne Heizung und ohne Dach- und Bodendämmung. Eine Baugenehmigung musste damals eingeholt werden, allerdings gab es keine spezifischen Energieeffizienz-Anforderungen (z.B. so etwas wie heutzutage EnEV 2014) wie für Wohnwintergärten zu erfüllen. Nun haben sie vor einigen Jahren eine elektrische Fußbodenheizung nachgerüstet (angeschlossen am Haus-Stromkreis) und Fliesen darauf verlegt, allerdings ohne Bodendämmung. Die Fußbodenheizung wird wegen des enormen Stromverbrauchs schon lange nicht mehr benutzt. Dementsprechend bleibt der Wintergarten im Winter kalt und wird nicht wirklich genutzt.

    Ob nun der Wintergarten mit voller Fläche und nicht mit halber Fläche als Wohnfläche angesetzt wird ist abhängig:
    • laut Anleitung zur Anlage Grundstück davon, ob der Wintergarten beheizt ist --> das würde ich verneinen --> halbe Fläche
    • laut vielen anderen Angaben im Netz davon, ob der Wintergarten beheizbar ist --> das würde ich bejahen --> ganze Fläche

    Habt Ihr eine Einschätzung, welches Kriterium hier ausschlaggebend ist? Ob der Wintergarten prinzipiell beheizbar ist oder ob er tatsächlich beheizt wird?

    Vielen herzlichen Dank im Voraus für Eure Hilfe und viele Grüße!
    Zuletzt geändert von Eli Sabeth; 11.01.2023, 00:32.

    #2
    Nach der Wohnflächenverordnung gilt folgende Regelung:

    grafik.png
    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

    Kommentar


      #3
      Unbeheizbar heißt m. E., dass der Raum nicht an die Zentralheizung angeschlossen ist, als weder über Fußbodenheizung verfügt

      noch mit Heizkörpern ausgestattet ist.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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