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Enorme probleme bei der Grundsteuer (gemarkung beziehungsweise flurstück 11)

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    Enorme probleme bei der Grundsteuer (gemarkung beziehungsweise flurstück 11)

    Hallo,
    ich habe einige Probleme mit meiner Grundsteuererklärung.
    Allen voran scheint mir bei gemarkung beziehungsweise flurstück Der fehler zu liegen.

    Ich bin ehrlich mit Bürokratie hab ich es so gar nicht :-(
    Daher Bilder sagen mehr als meine dahin gestolperten worte.

    Hoffe hier kann mir jemand helfen bin wirklich an vezweifeln...

    Vielen Dank für jede Hilfe :-)
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    #2
    Ich kenn mich nicht mit der Grundsteuererklärung aus. Ich vermute aber dass sich die folgenden Daten widersprechen: Du gibst an, dass das gesamte Grundstück eine Größe von 1.736 qm hat. Dir gehören davon 29/1000. Also 50 qm. Als Fläche Deines Anteils hast Du aber 40 angegeben.

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      #3
      Stimmt, du musst in GW2 Teilseite 4 nicht 40m² sondern 50m² eingeben. Und bei GW1 musst du beim Flurstück als Zähler nur 45 eingeben und den Nenner einfach leer lassen (also die Nullen löschen).
      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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        #4
        Danke das Formular ist nun draußen hat geklappt.

        Darf ich hier noch zu der 2ten Wohnung die ich bearbeiten muss.
        Beim mail Austausch mit der Hauverwaltung gab man mir Zitat..

        Bezüglich der qm der Wohnung, ist von Ihnen lediglich die qm Zahl für i h r e (69,95 qm) Wohnung anzugeben, da der Anteil 1 / 1 ist.
        Die anderen ET geben ihre Wohnungen selber an.

        ...

        Miteigentumsanteile 90,28 Wohnfläche 69,95 qm.

        Die Angaben bezüglich des zweiten Schreibens sind für jedes Objekt so einzugeben. (Angaben aus dem Schreiben des Finanzamtes entnehmbar oder persönliche Angaben)

        Bei weiteren Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

        Das mit dem Anteil 1/1 kann doch eigentlich nicht sein es handelt sich hier ja auch um eine Wohnung mit mehreren Eigentümern bzw. Mietern?

        ​​​​​​​Nochmals vielen vielen dank .


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          #5
          Du hast bei der 2. Wohnung einen Miteintumsanteil von 90,28 / 10000 eingegeben, ist das korrekt? Meinst du nicht 90,28 / 1000? Dann ist in GW2 Teilseite 4 nur 65m² einzugeben.

          Der Anteil 1 / 1 ist korrekt. Du erklärst ja nur deinen Anteil 90,28 und nicht das ganze Grundeigentum.
          Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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            #6
            Der Anteil 1 / 1 ist korrekt.
            Bei den persönlichen Eigentumsverhältnissen und Alleineigentum.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Hey danke das hat auch schon geklappt :-)
              Da die Hausverwaltung mir mitteilte es sei ein Teileigentum (Es handelt sich um eine vermietete Wohnung) hier werden dann aber immer noch fehler angezeigt wenn ich es aber auf Wohnungseigentum stelle ist elster zufrieden zu 100%.

              Hat hier die Hausverwaltung oder elster recht und ich kann es als Wohnungseigentum abschicken ?

              vielen dank

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                #8
                Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung (§ 1 II WEG). Teileigentum ist das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes (§ 1 III WEG).

                Aus deinen bisherigen Beiträgen habe ich entnommen, dass es hier um Wohnungen handelt. Also ist es Wohnungseigentum.
                Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                  #9
                  Bei Teileigentum müsste man Angaben zum Sachwert machen, deshalb hast du bei der Auswahl eine Fehlermeldung bekommen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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