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Grundsteuererklärung - Nebengebäude

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    Grundsteuererklärung - Nebengebäude

    Hallo,

    ich bitte um Hilfe. Wie ist ein Nebengebäude bzw. handelt es sich um eine Doppelgarage mit einem OG und DG das zwar nicht ausgebaut ist aber dennoch eine größere Fläche als 30 m2 aufweist, in der Grundsteuererklärung in Bayern anzugeben? Die Garage ist klar kann man als Garage eintragen. Aber wie sind die 2 Stockwerke in der Grundsteuererklärung anzugeben? Es wird nicht für Wohnzwecke genutzt und auch nicht mehr wirtschaftlich genutzt / ehemalige Lagerfläche Ausstellungsfläche. Es gleicht aber eher einem noch nicht vollständig ausgebautem Haus. Ein weiterer Ausbau ist dennoch nicht geplant.

    Danke schon mal für eure Hilfe.

    #2
    Es wird nicht für Wohnzwecke genutzt und auch nicht mehr wirtschaftlich genutzt / ehemalige Lagerfläche Ausstellungsfläche.
    Wenn es nicht für Wohnzwecke genutzt wird, ist fraglich, ob du den Freibetrag von 30 m² abziehen kannst. Art. 2 Abs. 3 BayGrStG:

    Im Übrigen bleiben die Nutzflächen von Nebengebäuden von untergeordneter Bedeutung, die in räumlichem Zusammenhang zu der Wohnnutzung stehen,
    der sie zu dienen bestimmt sind, bis zu einer Fläche von insgesamt 30 m2 außer Ansatz.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      ok danke schon mal für die Rückmeldung. Wir haben dort schon Sachen aus Privatgebrauch gelagert, vergleichbar mit einem Dachboden oder Kellerräumen. Dennoch ist es fast ein ganzes Haus und ich denke ich kann diese gesammte Fläche nicht einfach als Kelleraum außerhalb der Wohnung abstempeln, welche nicht angegeben werden müssen...
      Und die 30m2 hätte ich anderweitig als Freibetrag genutzt, nämlich für den Schuppen wo Holz gelagert wird oder muss man diesen gar nicht erst angeben? Weil Sie schreiben den Freibetrag kann man nur für Nutzflächen von Nebengebäuden mit Wohnzwecken nutzen? Danke schon mal und Grüße Nadine

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        #4
        ich denke ich kann diese gesammte Fläche nicht einfach als Kelleraum außerhalb der Wohnung abstempeln, welche nicht angegeben werden müssen...
        Das könnte man versuchen, allerdings ist man in Bayern aufgrund der speziellen Vorschriften für Nebengebäude anscheinend der Meinung,

        dass es keine Kellersatzräume oder Abstellräume außerhalb der Wohnung geben kann. Klären müssen das die Gerichte.

        Ein Brennholzlager (Lagerfläche für Brennstoffe) rechnet nicht zur Nutzfläche nach DIN 277, dafür musst du den Freibetrag nicht verschwenden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          danke ich bin hier wirklich ratlos und möchte auch nichts falsch machen, aber im Grunde ist es für uns nicht mehr als das (Kellerersatzräume/Abstellräume).
          Aber da es sich wie gesagt um ein doch recht großes Gebäude handelt bin ich mir sehr unsicher. Es handelt sich um 280m2 die ich hier angebe oder nicht.
          Sollte ich es doch als Nutzfläche angeben auch wenn es weder wirtschaftlich noch öfftenlich genutzt wird?

          danke für den Tipp mit dem Brennholzlager, das wusste ich nicht, ich dachte das ist zweifellos eine Nutzfläche.
          Grüße

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            #6
            Sollte ich es doch als Nutzfläche angeben auch wenn es weder wirtschaftlich noch öfftenlich genutzt wird?
            Dass nur Nutzflächen erfasst werden müssen, die für eigene oder fremde betriebliche bzw. für öffentliche Zwecke genutzt werden,

            ist ja im BayGrStG nicht so geregelt. Das ist ja eine der großen Schwächen der Regelungen für Nebengebäude in Bayern.

            Meine Nutzflächen (150 m²) im Keller des Hauses fallen komplett unter den Tisch, mein Garagenanbau und mein Gartenschuppen

            nur bis zu insgesamt 30 m², Das ist alles nicht wirklich schlüssig. https://www.grundsteuer.bayern.de/
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              ok danke wo kann ich denn die Regelungen für Nebengebäude in Bayern einsehen? ich finde nichts dazu und ich bin immer noch zwigespalten was nun richtig oder falsch ist. Ich möchte auch nicht unnötig viel angeben und eine zu hohe Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer für die nächsten Jahre schaffen. danke schon mal und Grüße

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                #8
                ok danke wo kann ich denn die Regelungen für Nebengebäude in Bayern einsehen?
                Lies die Anleitung zur Anlage Grundstück und das Gesetz. Ich habe dir die Grundsteuerseite von Bayern doch verlinkt.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Charlie24 könnten Sie mich vllt unterstützen bei der Grundsteuer Erbengemeinschaft?

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                    #10
                    Charlie24 könnten Sie mich vllt unterstützen bei der Grundsteuer Erbengemeinschaft?
                    Du kannst hier Fragen stellen, am besten in einem eigenen Thema.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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