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Einkommenssteuererklärung für Rentner

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    Einkommenssteuererklärung für Rentner

    Hallo,
    ich versuche mich das erste Mal (nachdem ich dank toller Hilfe hier in Forum die Grundsteuererklärung erfolgreich abschicken konnte) mit der Einkommensteuererklärung für Rentner. Nun meine Fragen:
    1. welche Formulare benötige ich als Rentner? Mein Mann, gesetzliche Rente + Betriebsrente, ich, nur noch gesetzliche Rente
    2. ich finde keine Möglichkeit "Steuervorauszahlungen" einzutragen, welches Formular und an welcher Stelle muss der Eintrag gemacht werden (Kirchensteuer habe ich gefunden)
    3. Ist es richtig, dass "Aufwendungen - wie Krankheitskosten, etc." gemeinsam für Beide zusammengezählt werden und eintragen werden?

    So, das wäre es im Moment, vielleicht kann mir ein "Held" hier weiterhelfen.

    LG G. Wild

    #2
    1. Hauptvordruck, Anlage R, Anlage N.
    2. Gibt auch keine.
    3. Kann man so machen, oder eben einzelne Posten eingeben.

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      #3
      1. Hauptvordruck, Anlagen R und N, Anlage Vorsorgeaufwand
      2, Das geht auch nicht, macht FA von sich aus, Bei Kirchensteuer kommt nicht nur die Kist-VZ, sondern auch die Kist-Nachzahlung des Vorjahres rein.
      3. ja, man kann bei agB auch Zeilen einfügen.

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        #4
        1. welche Formulare benötige ich als Rentner? Mein Mann, gesetzliche Rente + Betriebsrente, ich, nur noch gesetzliche Rente
        Benötigt werden neben dem Hauptvordruck die Anlage R für gesetzliche Renten, die Anlage N für die Betriebsrente sowie die Anlage Vorsorgeaufwand.

        Bei Bedarf dann noch die Anlagen Außergewöhnliche Belastungen für Krankheitskosten sowie Haushaltsnahe Aufwendungen.


        2. ich finde keine Möglichkeit "Steuervorauszahlungen" einzutragen, welches Formular und an welcher Stelle muss der Eintrag gemacht werden (Kirchensteuer habe ich gefunden)
        Das ist bei Mein ELSTER offiziell nicht möglich. Man kann sich damit behelfen, dass man eine 2. Lohnsteuerbescheinigung mit Bruttoarbeitslohn 0,00

        anlegt und dort die Jahresvorauszahlungen als einbehaltene Lohnsteuer bzw. Kirchenlohnsteuer einträgt. Die muss man natürlich vor dem Versand

        wieder entfernen. Auch die Einbeziehung der im Dezember ausbezahlten EPP in die Steuerberechnung geht momentan nur über Umwege, die

        muss man in der Anlage SO bei den Leistungen erfassen. Auch diese Anlage muss man wieder entfernen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          hallo, ob Du als Betriebsrentner? die Anlage N benötigst, sieht Du daran, ob Du eine Lohnsteuerbescheinigung bekommst

          sollte die "Betriebsrente" über eine sogenannte Leistungbescheinigung bescheinigt werden, ist die Anlage R-AV notwendig
          das ist dann der Fall, wenn Deine "Betriebsrente z.Bsp: von einer Pensionskosse oder ähnlich kommt;

          meine Betriebsrente teilt sich z Bsp.:
          a) in einen voll steuerpflichtigen Teil (Bescheinigung lt. Lohnsteuerkarte)
          und
          b) in einen steuerbegünstigten Teil aus der Pensionskasse, (Bescheinigung über eine Leistungsmitteilung)

          Gruss
          Heinz

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            #6
            in einen voll steuerpflichtigen Teil (Bescheinigung lt. Lohnsteuerkarte)
            Noch gibt es einen steuerfreien Versorgungsfreibetrag samt Zuschlag, auch wenn der jahrgangsweise abgeschmolzen wird.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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