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Grundsteuer NRW -Bodenrichtwerte

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    Grundsteuer NRW -Bodenrichtwerte

    Hallo, nachdem ich nach KnieOP und Reha erst jetzt meine Erklärung fertigstellen kann, steht jedoch noch ein Problem bzw. eine Fehlermeldung an.
    Ich erkläre noch einmal kurz zu unserer Situation:
    a )1 Grundstück/Flurstück Größe ca. 18.000 qm
    b) Davon 15.000 qm Ackerland, wofür eine eigene Erklärung abgegeben wurde unter einem extra Aktenzeichen
    c) Auf den restlichen 3000 qm befindet sich das Wohnhaus, Garagenkomplex (3 Stellplätze), Hofeinfahrt,
    eine alte Scheune (jetzt nur noch als Abstellraum benutzt) sowie Rasenfläche mit Bäumen und Blumengarten.

    Der Fehler sitzt jetzt in der restlichen 3000 qm Fläche, für die nämlich zwei Bodenrichtwerte angesetzt und vom FA mitgeteilt wurden,
    nämlich einmal 100 € und einmal 25 € (beides Außenbereich).

    Bei dieser Erklärung der Grundsteuer B habe ich zunächst die Gesamtfläche von 18000 qm angegeben und dann die
    Teilfläche 3000/18000. Dies wird auch nicht bemängelt.

    Bei BORIS werden die Bodenrichtwerte wie folgt definiert:
    100 € qm: Bebaute Flächen im Außenbereich je nach Bebauungsumfang i.dR. bis 1000 qm, Nutzung Wohnbaufläche;
    25 qm: Bebaute Flächen im Außenbereich, Nutzung gewerbliche Baufläche.

    Ich bin total überfordert, wie ich dies auf die 3000 qm aufteilen soll. Nehme ich die 100 € für die Größe/Fläche des Wohnhauses
    und des Garagenkomplexes und evtl..Scheune sowie die 25 € für die restliche Fläche, also Garten und Rasen.
    Und wo ordne ich die Hofeinfahrt zu, zum Gebäude zugehörig? Bei beiden Bodenrichtwerten steht nämlich auch die Gesamtfläche
    des Grundstücks, also 18000 qm (100 %).

    Kann mir bitte irgendjemand einen Weg aufzeigen, wie ich dieses Dilemma einigermaßen lösen könnte.

    Herzlichen Dank!


    #2
    Guten Tag,

    ich habe mich noch einmal auf die Suche nach genaueren Einzelheiten gemacht und bin auf Geobasis.nrw fündig geworden.

    Die Restfläche nach Abzug Acker beträgt 3.244 qm (ich habe in meinem obigen Post der Einfachheitshalber gerundet).

    Davon sind
    Wohnbaufläche 2.628 qm,
    Hauptwirtschaftsweg 221 qm sowie
    Wirtschaftsweg 395 qm.

    Helfen diese Angaben ein wenig weiter?

    Ich kann zurzeit leider beim FA niemanden erreichen und hoffe, dass ich hier einen Rat bekomme.

    Danke.

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