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Grundsteuer Sachsen - nicht ausgebauter Dachbodenraum

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    Grundsteuer Sachsen - nicht ausgebauter Dachbodenraum

    Ich sitze gerade meiner Grundsteuer.
    Ich besitze einen nicht ausgebauten Dachboden nebst Keller (Teileigentum). Der Dachboden ist in einem Mehrfamilienhaus. Ich selbst besitze keinerlei Wohnungen nur den Dachboden

    Jetzt habe ich bei

    1 - Angaben zur Grundstücksart

    Grundstücksart: Teileigentum (Wohnungseigentum wäre hier sicher falsch)

    4 - Angaben zum Grund und Boden

    Fläche und Bodenrichtwerk ermittelt aus den Zähler und Nenner des Miteigentumanteils des Objektes (das hab ich denk ich mal alles richtig berechnet)

    6 - Angaben bei Nichtwohngrundstücken zum Sachwert

    Lageplannummer: Was soll ich da angeben, ich hab nur eine Nummer von dem Dachboden?
    Bruttogrundfläche: Grundfläche des Dachbodens

    Ist das so korrekt?

    Aber dann wollen die die Gebäudeart wissen und da ist Wohnhaus nicht mit angegeben. Also ist der Eintrag insgesamt bei Punkt 6 falsch?

    Ich weiß nicht, ein nicht ausgebauter Dachboden nebst Keller ist ja eigentlich weder Wohn- noch Nutzfläche, deswegen wollte ich ursprünglich bei " 5 - Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert" einfach eine Fläche von 0 eingeben was auch nicht ging.
    Hat jemand eine Idee was ich wo angeben soll?

    Vielen Dank schon mal im voraus!

    #2
    Wurde denn bisher Grundsteuer bezahlt? Welche Grundstücksart steht denn da im bisherigen Einheitswertbescheid?

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      #3
      Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
      Wurde denn bisher Grundsteuer bezahlt? Welche Grundstücksart steht denn da im bisherigen Einheitswertbescheid?
      Ja da steht komischerweise "Grundstück oder Betrieb der Land- und Forstwirtschaft". Kann das richtig sein?

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        #4
        Dass ist aber noch keine Grundstücksart. Du wirst dich mit dem FA in Verbindung setzen müssen.

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          #5
          Dass ist aber noch keine Grundstücksart
          Die Grundstücksart ist m. E. Teileigentum, das ist wohl nicht das Problem. Die Frage, die ich mir stelle, ist die Frage nach der Gebäudeart ?
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Die Grundstücksart ist m. E. Teileigentum, das ist wohl nicht das Problem. Die Frage, die ich mir stelle, ist die Frage nach der Gebäudeart ?
            Ah ok ich hatte nur die Daten aus dem Anschreiben genommen. Bei dem Einheitswertbescheid steht: "unbebautes Grundstück - Teileigentum-"

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              #7
              Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
              Wurde denn bisher Grundsteuer bezahlt? Welche Grundstücksart steht denn da im bisherigen Einheitswertbescheid?
              Bei dem Einheitswertbescheid steht: "unbebautes Grundstück - Teileigentum-"

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                #8
                Dann wird es auch weiterhin richtig sein.

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                  #9
                  Ich hab jetzt bei GW1 angegeben

                  1 - Angaben zur Feststellung
                  Art der wirtschaftlichen Einheit (10 )
                  unbebautes Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens)

                  -> statt ursprünglich bebautes Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens)

                  und bei GW2

                  1 - Angaben zur Grundstücksart

                  Zeile 3
                  Art des Grundstücks (22)

                  unbebautes Grundstück

                  -> statt Teileigentum denn bei Teileigentum kam immer ein Fehler das das so nicht geht bei unbebauten Grundstücken


                  Jetzt zeigt er keine Fehler an. Wäre das so richtig?

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                    #10
                    Vielen Dank für die bisherigen Antworten

                    Ich habe ich noch zwei weitere Fragen:

                    1) Bei dem Bodenrichtwert habe ich ursprünglich 300 EUR/m² ermittelt, da ich von Art der wirtschaftlichen Einheit von einem bebautem Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens) ausgegangen bin:

                    Bodenrichtwert: 300 EUR/m²
                    Entwicklungszustand: Baureifes Land
                    Art der Nutzung: Wohnbaufläche

                    Jetzt gibt es da aber noch weitere Bodenrichtwerte wie z.B.:

                    Entwicklungszustand: Sonstige Flächen (ohne Entwicklungszustand)
                    Art der Nutzung: private Grünfläche oder auch Freizeitgartenfläche

                    er gibt aber auch noch Flächen der Land und Forstwirtschaft (Grünland) etc.

                    Da ich wohl als unbebautes Grundstück gelte, muss ich da dennoch den hohen Wert nehmen? Die Art der Nutzung wäre bei mir ja nicht als Wohnbaufläche, da ich keinen Wohnraum oder Nutzraum besitze. Oder ist der Gedanke falsch?

                    2) Ich hab bei mir keine Flur Nummer gefunden nur eine Flurstücksnummer, die ich bei dem Flurstückszähler eingegeben hab (Nenner gab es keinen). Wenn ich Flur freilasse kommt eine Warnung aber kein Fehler. Ist das ok so?

                    Kommentar


                      #11
                      Wenn ich Flur freilasse kommt eine Warnung aber kein Fehler. Ist das ok so?
                      Ja, das passt schon.

                      Die Frage nach dem Bodenrichtwert ist allerdings schwierig, Grünflächen sind das ja sicher nicht.

                      Ich will jetzt nicht den gesamten Thread durchlesen.Dürfte der Dachboden eigentlich für Wohnzwecke ausgebaut werden oder nicht ?
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                      Kommentar


                        #12
                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Ja, das passt schon.

                        Die Frage nach dem Bodenrichtwert ist allerdings schwierig, Grünflächen sind das ja sicher nicht.

                        Ich will jetzt nicht den gesamten Thread durchlesen.Dürfte der Dachboden eigentlich für Wohnzwecke ausgebaut werden oder nicht ?
                        Naja es gibt auf dem Flurstück von dem ich einen Teil besitze auch Grünflächen, Erholungsflächen und Spielplätze etc.

                        Der Dachboden darf bis jetzt nicht als Wohnfläche ausgebaut werden. Die Nutzung ist im nicht ausgebautem Zustand nur als "Atelier oder Abstellraum" zulässig. Zur Zeit ist diese Nutzung aber nicht möglich, da kein Fussboden im Dachboden ist - da liegt lediglich eine Dämmung aus die nicht begehbar ist.

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                          #13
                          Zitat von mrabisch Beitrag anzeigen
                          Vielen Dank für die bisherigen Antworten

                          Ich habe ich noch zwei weitere Fragen:

                          1) Bei dem Bodenrichtwert habe ich ursprünglich 300 EUR/m² ermittelt, da ich von Art der wirtschaftlichen Einheit von einem bebautem Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens) ausgegangen bin:

                          Bodenrichtwert: 300 EUR/m²
                          Entwicklungszustand: Baureifes Land
                          Art der Nutzung: Wohnbaufläche

                          Jetzt gibt es da aber noch weitere Bodenrichtwerte wie z.B.:

                          Entwicklungszustand: Sonstige Flächen (ohne Entwicklungszustand)
                          Art der Nutzung: private Grünfläche oder auch Freizeitgartenfläche

                          er gibt aber auch noch Flächen der Land und Forstwirtschaft (Grünland) etc.

                          Da ich wohl als unbebautes Grundstück gelte, muss ich da dennoch den hohen Wert nehmen? Die Art der Nutzung wäre bei mir ja nicht als Wohnbaufläche, da ich keinen Wohnraum oder Nutzraum besitze. Oder ist der Gedanke falsch?

                          2) Ich hab bei mir keine Flur Nummer gefunden nur eine Flurstücksnummer, die ich bei dem Flurstückszähler eingegeben hab (Nenner gab es keinen). Wenn ich Flur freilasse kommt eine Warnung aber kein Fehler. Ist das ok so?
                          Ich habe diese unsägliche Volks-Arbeitungsbeschaffungs-Maßnahme auch noch vor mir! Sollte das Ausfüllen dieses ELSTERSCHREIBENS sich wirklich schwierig gestallten, dann
                          werden wir uns bestimmt, falls Strafmaßnahmen erfolgen, vor GERICHT wiedersehen. Denn ich sehe es als eine Frechheit an, das ich die Arbeit unserer hoch bezahlten
                          Verwaltungsangestellten ausführen soll. Ich denke, das eine Welle von Einsprüchen, diese Aktion abschließen werden.

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                            #14
                            Na dann gilt auf jeden Fall: Im Auge behalten, und zwar sorgfältig.

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                              #15
                              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                              Ja, das passt schon.

                              Die Frage nach dem Bodenrichtwert ist allerdings schwierig, Grünflächen sind das ja sicher nicht.

                              Ich will jetzt nicht den gesamten Thread durchlesen.Dürfte der Dachboden eigentlich für Wohnzwecke ausgebaut werden oder nicht ?
                              Ich hab jetzt nochmal bei der Hilfeseite vom Finanzamt geschaut da steht zu so einem Fall mit einem Beispiel:

                              "In dem blau markierten Flurstück werden in der Anzeige eine Vielzahl von Bodenrichtwerten aufgeführt. In der Erklärung ist derjenige Bodenrichtwert anzugeben, der nach der »Art der Nutzung« und ggf. zusätzlich nach der »Ergänzung der baulichen Nutzung«, der »Bauweise« bzw. der »Geschossigkeit« am ehesten dem Grundstück entspricht."

                              Also wenn das Grundstück als unbebaut gilt, ist es dann nicht falsch wenn ich den Wert von Wohnbauten nehme?

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