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    Erbengemeinschaft

    Hallo zusammen,

    mache gerade meine Grundsteuer über Wiso Grundsteuer. Wir sind eine Erbengemeinschaft von 7 Personen.
    Habe jede Person als Mit-Eigentümer angeben mit steuer ID.

    bei dem Punkt Gebäude mit Wohnflächen
    Angaben zur Erbengemeinschaft, Bruchteilsgemeinschaft und Gemeinschaft ohne geschäftsüblichen Namen..
    Habe ich Erbgemeinschaft und den Namen und Adresse des verstorbenen Angeben

    bei dem Punkt Anteil an der wirtschaftlichen Einheit (Grundstück / Betrieb der Land- und Forstwirtschaft)
    Anteil an dem Grundstück/Betrieb der Land- und Forstwirtschaft in Bruchform: Zähler
    Anteil an dem Grundstück/Betrieb der Land- und Forstwirtschaft in Bruchform: Nenner

    Ich weiß nicht, was ich da angeben muss 1/7 bei jeden


    genauso hier:

    Angaben zum Grundvermögen gemäß Grundbuch (Flurstücke und Gemarkungen)
    Gemarkung / Flurstück des Grundvermögens

    anteilige Fläche der wirtschaftlichen Einheit in Bruchform: Zähler
    anteilige Fläche der wirtschaftlichen Einheit in Bruchform: Nenner


    danke bundesland ist Bayern

    #2
    Habe ich Erbgemeinschaft und den Namen und Adresse des verstorbenen Angeben
    Erbengemeinschaft nach <Name Vorname> des Verstorbenen passt, aber die Adresse würde ich nur angeben, wenn die Erbengemeinschaft

    von dort aus verwaltet wird.

    Ich weiß nicht, was ich da angeben muss 1/7 bei jeden
    Man kann die Erbquote eines jedes Miterben angeben, verpflichtend ist das nicht, da es sich um eine Gesamthandsgemeinschaft handelt.

    Welchen Zähler und Nenner du in Zeile 6 der Anlage Grundstück eintragen musst, hängt vom Objekt ab. Wenn das ein Einfamilienhaus

    ist, wäre 1 und 1 zutreffend, bei Wohnungseigentum sieht das anders aus. Da sind nur Miteigentumsanteile am Flurstück mit der ETW verbunden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen dank

      ist ein Einfamilienhaus

      bei dem Punkt Anteil an der wirtschaftlichen Einheit (Grundstück / Betrieb der Land- und Forstwirtschaft)
      Anteil an dem Grundstück/Betrieb der Land- und Forstwirtschaft in Bruchform: Zähler
      Anteil an dem Grundstück/Betrieb der Land- und Forstwirtschaft in Bruchform: Nenner


      bei den zähler steht (durchsichtig) 100
      bei nenner 10000


      Zweite : Zähler des Flurstücks auf gleichen Aktenzeichen

      Gemarktung / Flurstück hinzufügen gemacht
      und das zweite hinzugefügt.
      steht auch

      bei den zähler steht (durchsichtig) 100
      bei nenner 10000


      Flurstücke die auf gleiches Aktenzeichen gehören
      Eins XXX/2
      Zwei XXX/3

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        #4
        Grundstück / Grund und Boden

        Bei den Angaben zum Grund und Boden zur laufenden Nummer des Flurstücks 1 wurde der Zähler des Anteils des Flurstücks, der zur wirtschaftlichen Einheit gehört, nicht angegeben. Der prozentuale Anteil der Gesamtfläche des Flurstücks, der zur wirtschaftlichen Einheit gehört, ist als mathematischer Bruch mit Zähler und Nenner anzugeben. Bitte ergänzen Sie die Angabe des Zählers für diesen Bruch.

        Grundstück / Grund und Boden

        Bei den Angaben zum Grund und Boden zur laufenden Nummer des Flurstücks 2 wurde der Zähler des Anteils des Flurstücks, der zur wirtschaftlichen Einheit gehört, nicht angegeben. Der prozentuale Anteil der Gesamtfläche des Flurstücks, der zur wirtschaftlichen Einheit gehört, ist als mathematischer Bruch mit Zähler und Nenner anzugeben. Bitte ergänzen Sie die Angabe des Zählers für diesen Bruch.

        Grundstück / Grund und Boden

        Bei den Angaben zum Grund und Boden zur laufenden Nummer des Flurstücks 1) wurde der Nenner des Anteils des Flurstücks, der zur wirtschaftlichen Einheit gehört, nicht angegeben. Der prozentuale Anteil der Gesamtfläche des Flurstücks, der zur wirtschaftlichen Einheit gehört, ist als mathematischer Bruch mit Zähler und Nenner anzugeben. Bitte ergänzen Sie die Angabe des Nenners für diesen Bruch.

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          #5
          Bei einem Einfamilienhaus müssen die Angaben zum Flurstück so aussehen wie im Screenshot unten.

          Es kann sein, dass die Flurstücknummer auch einen Nenner hat, z. B. 498/2.

          Bayern_EFH.jpg
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            ja das das hab ich so gemacht . punkt 6 ist 1 und 1 auch bei einer Erbgemeinschaft. Gilt das auch bei landwirtschaft z.b Acker besitz

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              #7
              punkt 6 ist 1 und 1 auch bei einer Erbgemeinschaft. Gilt das auch bei landwirtschaft z.b Acker besitz
              Mit der Erbengemeinschaft hat das nichts zu tun, sondern mit dem Einfamilienhaus. Da gehört das gesamte Flurstück zur wirtschaftlichen Einheit.

              Bei der Landwirtschaft wird das nicht über Zähler und Nenner abgefragt.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                vielen ,vielen dank , zeigt mir keine Fehler mehr an.
                Die Erbquote lass ich dann weg
                sollte ich noch fragen haben melde ich mich

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                  #9
                  habe noche eine frage
                  Gebäude / Gebäudeteil
                  Wohnfläche in 140m² ist klar
                  Nutzfläche garage 30m² muss man das mit reinschreiben?

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                    #10
                    Nutzfläche garage 30m² muss man das mit reinschreiben?
                    Da unter 50 m², darfst du bei der Nutzfläche 0 m² angeben. Ich habe bei meinen Garagen die tatsächliche Nutzfläche bei

                    der Gebäudebezeichnung in Klammern dazu geschrieben, also z. B. Doppelgarage (32,3 m²), das muss man aber nicht machen.

                    Aufführen muss man die Garage aber in Bayern immer.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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                      #11
                      Aufführen muss man die Garage aber in Bayern immer.
                      Das heißt ich muss bei Nutzfläche 30m² reinschreiben?

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                        #12
                        Du hast keine Berechtigung diese Galerie anzusehen.
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                          #13
                          Ich habe geschrieben:

                          Da unter 50 m², darfst du bei der Nutzfläche 0 m² angeben.
                          Du kannst die tatsächliche Nutzfläche bei der Gebäudebezeichnung mit dazu schreiben, das muss aber nicht sein.

                          https://forum.elster.de/anwenderforu...-niedersachsen

                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Offenbar verwendest du ein kommerzielles Steuerprogramm, dass das mit den 50 m² Freigrenze in Bayern weiß.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              also nochmal ich brauche die 30m² nicht dazuschreiben und kann 0 reinschreiben. wenn ich das dazuschreibe berechnet das programm die grundsteuer doppelt so hoch obwohl ich ja in der freigrenze liege.

                              Aber wo gebe ich dann die garage an , in Bayern wie du sagst muss man die ja mit angeben..

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