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"Anlage AUS" bei Verkauf nach Spanien? (Kleinunternehmer)

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    "Anlage AUS" bei Verkauf nach Spanien? (Kleinunternehmer)

    Hallo =)

    Ich habe nur einen Amazon Handmade Shop und habe 2022 auch meine Artikel nach Spanien verkauft.

    Ich bin Kleinunternehmer und das ist mein erstes Geschäftsjahr und habe einen Gesamtumsatz von weniger als 1.000€ gemacht. In Spanien habe ich einen Umsatz von 500€ gemacht.

    Jetzt mache ich mich gerade an die Steuererklärung.(Einkommenssteuererklärung)

    Muss ich dazu auch die "Anlage AUS" hinzufügen? Und wenn ja, was muss ich da genau eintragen in welcher Zeile? Ist für mich leider ein großes Rätsel.

    Wenn mir da jemand helfen könnte, das wäre ein Traum.´=)
    Danke schonmal für die Hilfe.

    #2
    Also ich denk mal als Kleinunternehmer musst du nur deine Ein- und Ausgaben entgegenstellen. Da ist es bei den Beträgen egal ob du was nach Deutschland oder Spanien verkauft hast. Aber ich muss zugeben ich bin da auch nicht so in der Materie. Anders ist es glaub ich wenn du kein Kleinunternehmer bist da wird es schnell kompliziert sobald man Umsätze über 10k in einem EU Ausland machst.

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      #3
      Da sich dein Gewerbebetrieb in Deutschland befindet kommen alle deine Umsätze auch in die Gewinnermittlung und der Gewinn unterliegen in voller Höhe der Einkommensteuer.
      Hierfür ist der Einkommensteuererklärung nur die Anlage G beizufügen.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Kommentar


        #4
        Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
        Hierfür ist der Einkommensteuererklärung nur die Anlage G beizufügen.
        Naja, und die EÜR (oder eBilanz) nicht zu vergessen... ist zwar keine "Anlage zur ESt-Erklärung", aber irgendwie muss man ja berechnen und nachweisen, wie man auf den Betrag in der Anlage G überhaupt erst draufkommt.

        Kommentar


          #5
          Ich hab gelesen, bis 10k umsatz im Ausland soll die Angelegenheit nicht so kompliziert sein. Danach benötigt man wohl um einiges mehr expertise....

          Naja also "Anlage G,S" und EÜR hab ich schon. (Brauche ich überhaupt die "Anlage S")

          Aber ich hatte gelesen, dass die "Anlage AUS" alle machen müssen, die Umsatz im Ausland tätigen, wenn ich meine Artikel dahin verschicke. Aber so genau sehe ich da nicht durch.

          Aber von euren Kommentaren lese ich nicht herraus, dass ich die "Anlage AUS" brauche ?!

          Kommentar


            #6
            Ohne selbstständige Tätigkeit (in erster Linie ein "Freier Beruf", z.B. Arzt,, Steuerberater, Ingenieur o.ä.) braucht man keine Anlage S. Für einen Gewerbebetrieb braucht man nut EÜR und Anlage G zur ESt-Erklärung. (Naja, und dazu noch USt-Erklärung und GewSt-Erklärung natürlich, auch wenn da jeweils nur eine einzige Zahl drinsteht.)

            Ich hab grad keine Anlage AUS zur Hand, aber nach meiner Erinnerung ist das nur was für angestellte Arbeitnehmer, die im Ausland arbeiten oder irgendsowas ähnliches... also jedenfalls definitiv nix für deutsche Gewerbebetriebe!

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              #7
              Super danke, das hilft mir schonmal weiter =)

              Also muss ich den Auslandsumsatz eintragen bei der EÜR bei:

              "Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer (nach § 19 Absatz 1 UStG)"

              oder darunter bei

              "Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer: davon nicht steuerbare Umsätze sowie Umsätze nach § 19 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 2 UStG"

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                #8
                Ins erste Feld auf jeden Fall - das zweite ist ja nur ein zusätzliches Erläuterungsfeld ("davon...."). Ob das da (auch) rein muss, bin ich nicht sicher - kenn' mich mit Kleinunternehmern nicht aus.

                Bei Regelbesteuerung wäre der Umsatz unter 10.000 € in Deutschland steuerbar, dann würde man ihn in diesem "davon"-Feld vermutlich nicht angeben. Aber das ist nur 'ne Vermutung aus'm Bauch raus...

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                  #9
                  In die Zeile 12 wären nachrichtlich Betriebseinnahmen einzutragen, die nicht unter die Kleinunternehmerregelung fallen,

                  sondern tatsächlich umsatzsteuerbefreit sind. Das wären z. B. Umsätze, die nach § 4 UStG befreit sind. Die müssen

                  in Zeile 11 der EÜR mit eingerechnet werden.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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