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Grundsteuer Bayern: Bringt Waldbesitz etwas?

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    Grundsteuer Bayern: Bringt Waldbesitz etwas?

    Hallo,

    wir haben ein Grundstück mit Haus und Scheune, die als Garage genutzt wird. Zudem habe ich noch ein nicht angrenzendes kleines Waldgrundstück (0,3ha). Kann ich dieses in der Grundsteuererklärung verwerten?

    Gruß
    Mathias

    #2
    Zudem habe ich noch ein nicht angrenzendes kleines Waldgrundstück (0,3ha). Kann ich dieses in der Grundsteuererklärung verwerten?
    Wenn du dafür ein eigenes Aktenzeichen hast, kannst du eine Erklärung für Land- und Forstwirtschaft einreichen. M. E. kommt da nichts bei raus.

    Für die Scheune bringt das aber nichts, wenn du sie als Garage nutzt. Dann ist sie ja deiner Wohnnutzung und damit dem Grundvermögen zugeordnet.

    Eine Erklärung als Hofstelle nach Art. 9 Abs. 1 BayGrStG scheidet dann aus. https://www.gesetze-bayern.de/Conten.../BayGrStG/true
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Wir haben ein Aktenzeichen. Ist die "Erklärung für Land- und Forstwirtschaft" die Grundsteuer A? Wir müssen die Scheune auch nicht als Garage titulieren, man kann halt Autos reinstellen.

      Kommentar


        #4
        Wir haben ein Aktenzeichen. Ist die "Erklärung für Land- und Forstwirtschaft" die Grundsteuer A?
        Ja, natürlich ! Wenn die Scheune nicht als Garage genutzt wird und auch sonst nicht für nicht landwirtschaftliche Zwecke,

        darf man die Fläche, auf der sie steht, als Hofstelle in der Erklärung für die Land- und Forstwirtschaft ausweisen. Dann fällt

        diese Fläche beim Grundvermögen weg, die Nutzfläche der Scheune selbst natürlich ebenfalls.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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