Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuer S-H: Eigentumswohnung in 24 Parteienhaus - Bruchteilsgemeinschaft?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuer S-H: Eigentumswohnung in 24 Parteienhaus - Bruchteilsgemeinschaft?

    Werte Forums-Mitglieder,

    ich benötige Unterstützung bei der Erstellung der Grundsteuer für eine Eigentumswohnung in einem 24 Parteienblock.
    In diesem Block sind ausschliesslich Eigentumswohnungen (teils vermietet und teils eigentümerbewohnt) und so, wie ich das bisher verstehe handelt es sich somit um eine Bruchteilsgemeinschaft. Ich habe im Grundbuch auch den entsprechenden Bruchtseintrag.
    Wenn ich das mit der Bruchteilsgemeinschaft angebe, will das Forumlar aber von mir, dass ich ALLE anderen Eigentümer angebe, inkl. deren Adressen, Geburtsdaten, deren Anteilen usw.
    Diese Daten liegen mir aber nicht vor, ich kenne die anderen Eigentümer nicht, manche noch nicht mal namentlich. Ich bekomme diese Daten auch nicht. Wir haben zwar eine Hausverwaltung, aber diese darf mir Daten dieser Art aufgrund der DSGVO nicht aushändigen.
    Ich verstehe auch nicht, worin der Sinn liegen soll, wenn ich diese Daten für 23 andere Parteien angeben muss. Ich möchte ja nicht deren Grundsteuererklärung mit einreichen...

    Mache ich hier etwas falsch oder gibt es einen Trick, um das zu umgehen?

    Ich danke ganz herzlich für die Hilfe (im Internet bin ich bislang nicht sinnvoll fündig geworden).
    Viele Grüsse
    Natschaa

    #2
    Mache ich hier etwas falsch oder gibt es einen Trick, um das zu umgehen?
    Ja, die wirtschaftliche Einheit ist deine Eigentumswohnung, nur dafür erstellst du die Erklärung.

    Die gehört dir entweder allein oder eventuell dir und einem Ehegatten.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Huhu Charlie,
      ganz herzlichen Dank für die rasche Antwort. Bedeutet das, dass ich somit bei den "Eigentumsverhältnissen" statt "Bruchteilsgemeinschaft" "Alleineigentum einer natürlichen Person" auswähle? Das führt dann bei einem Mehrparteienhaus nicht zur vollständigen Verwirrung?

      Nochmal ganz herzlichen Dank für Deine Hilfe!

      Viele liebe Grüsse
      Natschaa

      Kommentar


        #4
        Das führt dann bei einem Mehrparteienhaus nicht zur vollständigen Verwirrung?
        Nein, jeder Wohnungseigentümer muss nur seine eigene ETW erklären, das ist die wirtschaftliche Einheit. Das sind dann eben 24.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Ich gebe dir mal ein Beispiel: du musst du bei GW1 Zeile 10 die Gesamtfläche des Grundstücks (z.B. 14500m²) eingeben und in Zeile 11 deinen Anteil (z.B. Zähler 258 und den Nenner 100000). In GW2 trägst du in Zeile 4 nur deinen Anteil am Grundstück ein, und zwar abgerundet (z.B. 37m²). Gerechnet wird das nämlich wie folgt beispielhaft: Gesamtgrundstück 14500 mal deinen Anteil 258/100000 gleich 37,41 - und das wird abgerundet auf 37. Alles klar?
          Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

          Kommentar

          Lädt...
          X