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Grundsteuer Thüringen 2 Häuser auf einem Grundstück jeweils Sondereigentum

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    Grundsteuer Thüringen 2 Häuser auf einem Grundstück jeweils Sondereigentum

    Ich benötige Hilfe...auf einem gemeinsamen Grundstück von 2 Erben befinden sich 2 einzelne Häuser, für welches Sondereigentum gebildet wurde.
    In den beiden getrennten Erklärungen wurde deshalb jeweils Wohnungseigentum ausgewählt. Weiterhin "Alleineigentum", da sich die ersten Angaben auf die wirtschaftliche Einheit beziehen.
    Eintrag in Spalte 11 Zähler + Nenner = 1 , ist das korrekt?
    Eintrag in Spalte 51 Zähler 1 und Nenner 2 , da auf das Grundstück bezogen , ist das korrekt? Dann muss auch der 2. Eigentümer eingetragen werden - oder ist hier trotzdem Zähler und Nenner = 1, da die Erklärung nur auf das Sondereigentum ( jeweils das Haus) abzugeben ist. Leider ist das Formular hier nicht eindeutig zu verstehen. Vielen Dank für eine Info.

    #2
    Wenn das Wohnungseigentum einer Erbengemeinschaft gehört, musst du auch Erbengemeinschaft auswählen und nicht Alleineigentum.

    Eintrag in Spalte 11 Zähler + Nenner = 1 , ist das korrekt?
    Eintrag in Spalte 51 Zähler 1 und Nenner 2 , da auf das Grundstück bezogen , ist das korrekt?
    Nein, die Zeile 11 von GW1 bezieht sich auf das Flurstück, da sind 1 und 2 zutreffend. In Zeile 51 kann man zwar bei

    jedem der Erben auch 1 und 2 angeben, aber die Erbquote kann man auch ganz weglassen, das ist ja eine Gesamthandsgemeinschaft.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für die Antwort. Das Wohnungseigentum gehört jeweils einem Erben, deshalb wurde notariell Sondereigentum gebildet. Nur das Grundstück gehört jeweils beiden Parteien gemeinsam. Ist die Zeile 32 für Eigentumsverhältnisse für das Sondereigentum anzusehen oder doch für das Grundstück? Hier bin ich mir nicht sicher...

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        #4
        Ist die Zeile 32 für Eigentumsverhältnisse für das Sondereigentum anzusehen
        Dann stimmt Alleineigentum. Die Erbengemeinschaft ist ja bereits auseinandergesetzt. In Zeile 11 bleibt es bei 1 und 2, in Zeile 51 stimmt dann 1 und 1

        und in Zeile 4 von GW2 ist bei jeder Erklärung die halbe Flurstücksfläche einzutragen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Vielen Dank...so habe ich das auch gesehen und die Zeile 4 so befüllt, ich war mir nur nicht sicher. Dann bleibt auch der Eintrag im Eigentumsverhältnis bei "Alleineigentum" und das müsste korrekt sein.

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            #6
            Genauso ist das !
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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