Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuer NRW - 2 Grundstücke - Wirtschaftliche Einheit?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuer NRW - 2 Grundstücke - Wirtschaftliche Einheit?

    Hallo, ich besitze 2 Grundstücke, die unter gleicher Nr. im Grundbuch eingetragen sind.
    Flurstück 1: Bebautes Grundstück mit Zweifamilienwohnhaus
    Flurstück 2: unbebautes Grundstück mit offenem Carport (selbst genutzt)
    Die Grundstücke sind miteinander verbunden, liegen jedoch an unterschiedlichen Straßen. Bisher habe ich für jedes Grundstück einen eigenen Grundsteuerbescheid erhalten.
    Muß ich auch jetzt 2 Grundsteuererklärungen abgeben und muß ich das Carport mit aufführen?

    #2
    Bisher habe ich für jedes Grundstück einen eigenen Grundsteuerbescheid erhalten.
    Wenn du 2 Aktenzeichen hast, sind 2 Erklärungen einzureichen. Du kannst aber eine Zusammenlegung beantragen,

    wenn beide Grundstücke als nur eine wirtschaftliche Einheit genutzt werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank für die schnelle Antwort. Muß ich dann auf dem "unbebauten Grundstück" das offene Carport angeben oder muss ich es einfach als unbebautes Grundstück erfassen?

      Kommentar


        #4
        Muß ich dann auf dem "unbebauten Grundstück" das offene Carport angeben oder muss ich es einfach als unbebautes Grundstück erfassen?
        Vermutlich ja ! Im Fall der Zusammenlegung würde der Carport allerdings nicht bewertet.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        Lädt...
        X