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UStVA Reverse Charge EU und nicht EU

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    UStVA Reverse Charge EU und nicht EU

    Guten Abend,

    Ich habe Dienstleistungen und Software aus dem EU- und nicht-EU-Ausland bezogen. In der Rechnung steht, dass ich nach dem Reverse Charge zur Abführung der Steuer verpflichtet bin.

    Sagen wir, ich habe für 100,-€ im EU-Ausland eingekauft und für 50,-€ im nicht-EU-Ausland.
    Wäre diese Eintragung bei der UStVA richtig?

    EU:
    Kennzahl 46: 100,-€ (der Kaufbetrag aus dem EU-Ausland)
    Kennzahl 47: 19,-€ (19 % von dem Betrag aus Kennzahl 46)

    nicht-EU:
    Kennzahl 84: 50,- € (der Kaufbetrag aus dem nicht-EU-Ausland)
    Kennzahl 85: 9,5 € (19 % von dem Betrag aus Kennzahl 84)


    EU und nicht EU
    Kennzahl 67: 28,5 € (Die Summe der Steuerbeträge aus Kennzahl 47 und 85)

    Das habe ich mir aus den Beträgen hier zusammengereimt. Wäre es so richtig?

    Vielen Dank für eure Hilfe!

    #2
    Zitat von Affenjimbo Beitrag anzeigen
    Wäre es so richtig?
    Ja. Jajajajajajaja (man muss hier mindestens zehn Zeichen eingeben)

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      #3
      Vielen Dank!

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        #4
        Hallo,

        Diese Frage und ihre Antwort würde mir helfen aber ich kann diese Kennzahlen bei mir nicht finden. Ich benutze das aktuelle Formular 'Umsatzsteuer Voranmeldung'. (Ich habe einen Einkauf bei einer US Bildagentur gemacht, wo keine Umsatzsteuer berechnet wurde.) Wie ist die Überschrift von oben genannten Kennzahlen 84 und 85 und dann auch 67?
        Beste Grüße,
        Klaus

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          #5
          ... aber ich kann diese Kennzahlen bei mir nicht finden.
          Womit wird die Voranmeldung erstellt ?

          Bei Mein ELSTER findet man die Kennzahlen 84 und 85 auf Seite 5 Zeile 31, die Kennzahl 67 auf Seite 7 Zeile 40.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Und falls es was hilft, hier das amtliche Formular:

            elster191.png

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              #7
              Aaaaaaaah! Super! Vielen Dank an Charlie24 und mhanft!!!

              beste Grüße,
              Klaus

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                #8
                Mache jetzt keinen neuen Topic auf, schreibe lieber hier.
                Meine Situation ist gleich wie bei Affenjimbo und die Erklärungen haben viel geholfen. ✨ Danke!
                Hier bezieht sich alles auf die USt.VA.

                Darf ich um die Info bitten, wann und wo, bzw. in welchem weiteren Formular dieser Vorgang wieder gebraucht wird, bzw. die Angabe von Reverse Charge USt. Betrag?
                Falls ich richtig nachdenke, kommt es dann wieder bei der jährlichen USt - Anmeldung vor, ist das richtig? Und falls ja, wo genau? Welche Zeile, welche Seite?

                Kommt auf mich erst Anfang 2024 für 2023 zu, aber die Zeit geht schnell...

                Danke, danke, danke!

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                  #9
                  Bezogene EU-Leistungen sind Kennziffer 846/847, bezogene Nicht-EU-Leistungen 877/878, und die Vorsteuer aus beiden 467. War es jedenfalls 2022, aber Kennziffern ändern sich eher nicht (Zeilennummern dagegen schon, deswegen geb' ich die hier auch nicht an). Und es ist die jährliche Umsatzsteuererklärung (nicht -anmeldung).

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                    #10
                    Perfekt, danke dir vielmals, lieber mhanft ! ✨

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                      #11
                      War es jedenfalls 2022, aber Kennziffern ändern sich eher nicht (Zeilennummern dagegen schon, deswegen geb' ich die hier auch nicht an)
                      Ich finde die Kennziffern im Webformular bei Mein ELSTER leider nicht mehr.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Falls das hilft: Im 2022er-USt-Erklärungs-Formular ist Kz 846/847 in Zeile 99, 877/878 in Zeile 101, und 467 in Zeile 126.
                        Zuletzt geändert von mhanft; 25.04.2023, 13:49. Grund: Vertipper bei einer Kennziffer

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                          #13
                          Man wird, wenn es um Mein ELSTER geht, wieder die Zeilennummern angeben müssen, so unschön das ist.

                          Welcher Schlaumeier war wohl da wieder am Werk ?
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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