Guten Abend,
Ich habe Dienstleistungen und Software aus dem EU- und nicht-EU-Ausland bezogen. In der Rechnung steht, dass ich nach dem Reverse Charge zur Abführung der Steuer verpflichtet bin.
Sagen wir, ich habe für 100,-€ im EU-Ausland eingekauft und für 50,-€ im nicht-EU-Ausland.
Wäre diese Eintragung bei der UStVA richtig?
EU:
Kennzahl 46: 100,-€ (der Kaufbetrag aus dem EU-Ausland)
Kennzahl 47: 19,-€ (19 % von dem Betrag aus Kennzahl 46)
nicht-EU:
Kennzahl 84: 50,- € (der Kaufbetrag aus dem nicht-EU-Ausland)
Kennzahl 85: 9,5 € (19 % von dem Betrag aus Kennzahl 84)
EU und nicht EU
Kennzahl 67: 28,5 € (Die Summe der Steuerbeträge aus Kennzahl 47 und 85)
Das habe ich mir aus den Beträgen hier zusammengereimt. Wäre es so richtig?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Ich habe Dienstleistungen und Software aus dem EU- und nicht-EU-Ausland bezogen. In der Rechnung steht, dass ich nach dem Reverse Charge zur Abführung der Steuer verpflichtet bin.
Sagen wir, ich habe für 100,-€ im EU-Ausland eingekauft und für 50,-€ im nicht-EU-Ausland.
Wäre diese Eintragung bei der UStVA richtig?
EU:
Kennzahl 46: 100,-€ (der Kaufbetrag aus dem EU-Ausland)
Kennzahl 47: 19,-€ (19 % von dem Betrag aus Kennzahl 46)
nicht-EU:
Kennzahl 84: 50,- € (der Kaufbetrag aus dem nicht-EU-Ausland)
Kennzahl 85: 9,5 € (19 % von dem Betrag aus Kennzahl 84)
EU und nicht EU
Kennzahl 67: 28,5 € (Die Summe der Steuerbeträge aus Kennzahl 47 und 85)
Das habe ich mir aus den Beträgen hier zusammengereimt. Wäre es so richtig?
Vielen Dank für eure Hilfe!
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