Da es nichts mit der Anwendung "Mein ELSTER" zu tun hat hoffe ich, dass ich hier richtig bin.
Ich bin der Meinung, dass der Bodenrichtwert für unser Grundstück nicht korrekt ist.
Das Land Sachsen-Anhalt hat schon länger den sogenannten "Sachsen-Anhalt-Viewer" des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt. Dort konnte man bisher Geodaten abrufen, auch den Bodenrichtwert.
Für die Grundsteuer wurde zusaätzlich der sogenannte "Grundsteuer-Viewer" für Sachen-Anhalt eingerichtet. Der sieht genauso aus von der Benutzeroberfläche, spuckt aber andere Daten bzgl. des Bodenrichtwerts aus als der erstgenannte "Sachsen-Anhalt-Viewer".
Bei letzterem ist der Bodenrichtwert 42-fach höher ausgewiesen für dasselbe Grundstück.
Die Gemeinde fühlt sich nicht zuständig, die hat nur bestätigt, dass es sich vermutlich um einen Fehler handelt, da sie selbst Grundstücke in der Lage zum kleineren Bodenrichtwert verkauft hat.
Die Frage: wo melde ich sowas, dass es möglichst schnell berichtigt wird? Beim Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt? Beim Katasteramt des Landkreises? Beim für die Grundsteuererklärung zuständigen Finanzamt? Beim für die Ermittlung des Bodenrichtwertes zuständigen Gutachterausschuß?
Und: würdet Ihr falls bis zum Abgabe-Stichtag noch keine Klärung erfolgt ist den Wert eintragen, den ihr für richtig haltet (und hoffen, dass sich die Sache bis 2025 klärt) oder dem Finanzamt das Dilemma schildern und noch gar nicht abschicken?
Danke!
Ich bin der Meinung, dass der Bodenrichtwert für unser Grundstück nicht korrekt ist.
Das Land Sachsen-Anhalt hat schon länger den sogenannten "Sachsen-Anhalt-Viewer" des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt. Dort konnte man bisher Geodaten abrufen, auch den Bodenrichtwert.
Für die Grundsteuer wurde zusaätzlich der sogenannte "Grundsteuer-Viewer" für Sachen-Anhalt eingerichtet. Der sieht genauso aus von der Benutzeroberfläche, spuckt aber andere Daten bzgl. des Bodenrichtwerts aus als der erstgenannte "Sachsen-Anhalt-Viewer".
Bei letzterem ist der Bodenrichtwert 42-fach höher ausgewiesen für dasselbe Grundstück.
Die Gemeinde fühlt sich nicht zuständig, die hat nur bestätigt, dass es sich vermutlich um einen Fehler handelt, da sie selbst Grundstücke in der Lage zum kleineren Bodenrichtwert verkauft hat.
Die Frage: wo melde ich sowas, dass es möglichst schnell berichtigt wird? Beim Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt? Beim Katasteramt des Landkreises? Beim für die Grundsteuererklärung zuständigen Finanzamt? Beim für die Ermittlung des Bodenrichtwertes zuständigen Gutachterausschuß?
Und: würdet Ihr falls bis zum Abgabe-Stichtag noch keine Klärung erfolgt ist den Wert eintragen, den ihr für richtig haltet (und hoffen, dass sich die Sache bis 2025 klärt) oder dem Finanzamt das Dilemma schildern und noch gar nicht abschicken?
Danke!
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