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Berechnung Steuerrückzahlung mit Lohnsteuerklasse 6

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    Berechnung Steuerrückzahlung mit Lohnsteuerklasse 6

    Guten Morgen,

    für 2022 habe ich erstmals eine Lohnsteuererklärung mit Lohnsteuerklasse 6 einzureichen. Ich habe nun in Anlage die Daten aus den Lohnsteuerbescheinigungen beider Jobs in die jeweiligen Felder eingetragen. Allerdings reduziert sich die Rückerstattung bei Eingabe der Daten der Lohnsteuerklasse 6 erheblich. Von ca. 1300€ auf 130€. Kann das stimmen? Ich kann auf dem vorläufig berechneten Bescheid auch keine Unterscheidung der Einkünfte der unterschiedlichen Lohnsteuerklassen erkennen. Ist das normal?

    Viele Grüße und Danke vorab.

    #2
    Ja, das ist normal.
    Bei der Steuererklärung wird nicht nach Steuerklassen unterschieden sondern nur die Höhe des zu versteuernden Einkommens ermittelt und darauf die Steuer berechnet.
    Die Nachzahlung/Erstattung ergibt sich dann aus der Differenz zu der bereits vom Arbeitgeber einbehaltenen Steuer.

    Ohne nähere Angaben kann dir aber niemand sagen, ob das Ergebnis richtig sein könnte oder du grobe Eingabefehler gemacht hast.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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    Kommentar


      #3
      Welche Angaben würden denn gebraucht um das besser einschätzen zu können?

      Kommentar


        #4
        Zitat von philipp9205 Beitrag anzeigen
        Welche Angaben würden denn gebraucht um das besser einschätzen zu können?
        Lohn auf Steuerklasse 1, dort einbehaltene LSt, die analogen Daten für Steuerklasse 6.

        Ansonsten ist es eine nicht auszurottende Mär, dass es bei 6 immer eine Rückzahlung gäbe. Das stimmt grundsätzlich, wenn (fälschlicherweise) die Steuerklasse 6 statt der 1 verwendet wurde. Aber wenn neben einem Job auf 1 noch ein zweiter auf 6 vorliegt, spricht viel für eine Nachzahlung.

        Der Eingangssteuersatz bei 6 ist 14%. Das würd passen, wenn man im Hauptjob nach Abzug von Werbungskostenpauschale und Sozialversicherung beim Grundfreibetrag rauskommt. Also wenn der Hauptjob bei gut 1000€ brutto im Monat liegt. Verdient man im Hauptjob mehr, ist die Besteuerung auf Klasse 6 im Nebenjob systematisch zu niedrig. Der Gesetzgeber verpflichtet in diesem Fall nicht zum Spaß zur Abgabe der Erklärung.

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