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Grundsteuer Bayern - Nutzung ehem. Stall

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    Grundsteuer Bayern - Nutzung ehem. Stall

    Hallo, ich besitze ein Grundstück mit Wohnhaus und diversen Nebengebäuden sowoe verpachtete Felder und selbstgenutzten Wald.
    Die aktive Landwirtschaft mit Viehhaltung wurde schon vor einer Ewigkeit von meinem Vater aufgegeben, Forstwirtschaft wird nur noch für den eigenen Bedarf betrieben.

    Der ehemalige Stall wurde umgebaut zu einer Werkstatt in der nun die Ausrüstung zur Brennholzgewinnung und deren Instandhaltung steht.
    Das Obergeschoss des Stalls war früher Heuboden und ist nun gröstenteils leer bzw. es Lagern hier gesägte Bretter aus den eignenen Wald zum trocknen.
    Diese OG ist nur mit einer Anlegeleiter zu erreichen, hat aber eine Raumhöhe von über 2m.

    Frage: Kann der Stall als Wirtschftagebäude der Land- und Forstwirtschaft angegeben werden?
    Falls nicht ist dann das OG auch als Nutzfläche anzugeben?

    Auch steht eine Scheune auf den Anwesen in der ein Rückewagen parkt und der Rest zur Brennholzlagerung genutzt wird.
    Ist diese als Wirtschftagebäude der Land- und Forstwirtschaft anzugeben oder zählt diese zum Wohneigentum (Lagerfläche für Holz) herausgerechnet?

    Gruß

    #2
    Frage: Kann der Stall als Wirtschftagebäude der Land- und Forstwirtschaft angegeben werden?
    Die korrekte Bezeichnung ist Hofstelle. Da sind auch nicht die Nutzflächen zu erklären, sondern die überbauten Grundstücksflächen.

    Ein Rückewagen gehört ebenfalls zur Forstwirtschaft. Das Brennholzlager für den Eigenbedarf gehört zwar zur Wohnnutzung, allerdings

    rechnen Lagerflächen für Brennstoffe nicht zu den Nutzflächen nach DIN 277.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Also ist der ehem. Stall mit dieser Beschreibung der Nutzung zur Hofstelle zuzurechnen?

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        #4
        § 234 Abs. 6 BewG:

        Zur Hofstelle gehören alle Hof- und Wirtschaftsgebäudeflächen einschließlich der Nebenflächen, wenn von dort land- und forstwirtschaftliche Flächen
        nachhaltig bewirtschaftet werden.


        Diese Nachhaltigkeit ist in Bayern nach Art 9 Abs. 1 BayGrStG nicht zwingend, ist aber in deinem Fall sogar gegeben.
        https://www.gesetze-bayern.de/Conten.../BayGrStG/true
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Danke dir für die Info.

          Noch mal zur Scheune: Kann ich den Abstellplatz für den Wagen als Garage rechnen (da sind ja 50m² nicht anzurechnen)?

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            #6
            Kann ich den Abstellplatz für den Wagen als Garage rechnen
            Meinst du den Rückewagen ? Der gehört zur Forstwirtschaft, dazu muss außer den Angaben zur Fläche der Hofstelle nichts erklärt werden.

            Die 50 m² bleiben im Übrigen nur bei Garagen frei, die einer Wohnnutzung dienen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Oh danke für den Hinweis.

              Hm, die Scheune mit ihren Holzlagerflächen würde zu Wohnnutzung gehören, der Abstellplatz des Wagens zur Hofstelle.
              Wie müsste diese dann aber angegeben werden?

              Fläche Scheune gesammt z.B. 120m², davon z.B. 80m² Holzlagerflächen

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                #8
                ... davon z.B. 80m² Holzlagerflächen
                Wenn dort Brennholz für den eigenen Bedarf gelagert wird, zählt das auch nicht als Nutzfläche nach DIN 277.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Die korrekte Bezeichnung ist Hofstelle. Da sind auch nicht die Nutzflächen zu erklären, sondern die überbauten Grundstücksflächen.
                  Wo steht das denn mit den überbauten Flächen? Das verunsichert mich jetzt etwas.
                  Ich habe außerdem gefunden:
                  "Nicht zu den Wohngebäuden gehörende Gartenflächen sind der Nutzungsart Hofstelle zuzurechnen."

                  ....was mich jetzt natürlich noch mehr verunsichert.

                  Kommentar


                    #10
                    Wo steht das denn mit den überbauten Flächen? Das verunsichert mich jetzt etwas.
                    In § 234 Abs. 6 BewG. Da ist weder von Bruttogrundflächen noch von Nutzflächen der Gebäude die Rede. https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__234.html

                    Nicht zu den Wohngebäuden gehörende Gartenflächen sind der Nutzungsart Hofstelle zuzurechnen
                    Wobei Gartenflächen zumeist dem Wohnteil des Hofzugrundstücks zuzuordnen sind.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Und wie wäre dann (laut Atlas) 1000m² Grünland ohne Ertragsmesszahl zu behandeln?
                      Diese Wiese wird vom Bauern der den Acker gepachtet hat, gemäht.

                      Wenn man Lawi-nutzung macht, braucht man ja eine Ertragsmesszahl.

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                        #12
                        Wenn man Lawi-nutzung macht, braucht man ja eine Ertragsmesszahl.
                        Wenn im Liegenschaftskataster keine ausgewiesen ist, muss man 0 eintragen, immer vorausgesetzt, es ist wirklich Landwirtschaft.

                        Unsere Wiese neben unserem Hausgrundstück ist eine Bauparzelle.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

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                          #13
                          Ich geh davon aus, da es im Atlas grün ist und sich hinter der "Dorfgrenze" neben dem Acker befindet.
                          Es ist definitiv kein Garten oder ähnliches, was zum Wohnhaus gehört.

                          Vielen Dank übrigens für deine Hilfen ;-)

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                            #14
                            Wir sind ein etwas größeres Dorf mit etlichen Bebauungsplänen. Da ist die Zuordnung recht einfach.

                            Unsere Bauparzelle hat im Übrigen nach wie vor eine Ertragsmesszahl, trotzdem habe ich sie wie bisher

                            als unbebautes Grundstück des Grundvermögens erklären müssen.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Eine (hoffentlich letzte) Frage hätte ich noch.
                              Auf dem Flurstück ist nahezu alles mögliche vertreten, unter anderem eine knapp 500m² "Fläche gemischter Nutzung".

                              Wenn ich mir das im Atlas alles herausmesse, dann bleibt eigentlich nur ein Stück Rasen zwischen Wald und Acker übrig was auf die Größe käme.
                              Wie würdest du die einteilen?

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