Hallo, ich besitze ein Grundstück mit Wohnhaus und diversen Nebengebäuden sowoe verpachtete Felder und selbstgenutzten Wald.
Die aktive Landwirtschaft mit Viehhaltung wurde schon vor einer Ewigkeit von meinem Vater aufgegeben, Forstwirtschaft wird nur noch für den eigenen Bedarf betrieben.
Der ehemalige Stall wurde umgebaut zu einer Werkstatt in der nun die Ausrüstung zur Brennholzgewinnung und deren Instandhaltung steht.
Das Obergeschoss des Stalls war früher Heuboden und ist nun gröstenteils leer bzw. es Lagern hier gesägte Bretter aus den eignenen Wald zum trocknen.
Diese OG ist nur mit einer Anlegeleiter zu erreichen, hat aber eine Raumhöhe von über 2m.
Frage: Kann der Stall als Wirtschftagebäude der Land- und Forstwirtschaft angegeben werden?
Falls nicht ist dann das OG auch als Nutzfläche anzugeben?
Auch steht eine Scheune auf den Anwesen in der ein Rückewagen parkt und der Rest zur Brennholzlagerung genutzt wird.
Ist diese als Wirtschftagebäude der Land- und Forstwirtschaft anzugeben oder zählt diese zum Wohneigentum (Lagerfläche für Holz) herausgerechnet?
Gruß
Die aktive Landwirtschaft mit Viehhaltung wurde schon vor einer Ewigkeit von meinem Vater aufgegeben, Forstwirtschaft wird nur noch für den eigenen Bedarf betrieben.
Der ehemalige Stall wurde umgebaut zu einer Werkstatt in der nun die Ausrüstung zur Brennholzgewinnung und deren Instandhaltung steht.
Das Obergeschoss des Stalls war früher Heuboden und ist nun gröstenteils leer bzw. es Lagern hier gesägte Bretter aus den eignenen Wald zum trocknen.
Diese OG ist nur mit einer Anlegeleiter zu erreichen, hat aber eine Raumhöhe von über 2m.
Frage: Kann der Stall als Wirtschftagebäude der Land- und Forstwirtschaft angegeben werden?
Falls nicht ist dann das OG auch als Nutzfläche anzugeben?
Auch steht eine Scheune auf den Anwesen in der ein Rückewagen parkt und der Rest zur Brennholzlagerung genutzt wird.
Ist diese als Wirtschftagebäude der Land- und Forstwirtschaft anzugeben oder zählt diese zum Wohneigentum (Lagerfläche für Holz) herausgerechnet?
Gruß
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