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Beiträge Gesetzliche Krankenversicherung wo eintragen? \\ Freiberufler/Selbstständige

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    Beiträge Gesetzliche Krankenversicherung wo eintragen? \\ Freiberufler/Selbstständige

    Werte Forengemeinde,

    wenngleich ich über die Google-Suche einen älteren ähnlichen Beitrag gefunden habe, möchte ich diesen nicht hervorkramen und stattdessen einen neuen Beitrag eröffnen, der zudem meine Frage zutreffend beantwortet.

    Ich bin als freiberuflicher Dozent in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. In der Einkommensteuererklärung findet man aber allerhöchstens unter der Anlage AV Seite 2 das Feld 16 für "freiwillig gesetzlich versicherten Selbstzahlern".
    Nirgendwo sonst finde ich etwas zu diesen Beiträgen. Für das Steuerjahr 2020 hatte ich das wohl auch dort eingetragen, aber das kann doch nicht richtig sein, weil ich weder freiwillig noch privat versichert bin. Oder habe ich da etwas falsch verstanden und man gilt einfach als Freiberufler als freiwillig versichert trotz der bestehenden allgemeinen Versicherungspflicht?

    Für eine kurze Aussage hierfür wäre ich sehr dankbar.

    Mit freundlichem Gruß,
    Thomas

    #2
    Anlage Vorsorgeaufwendung ist die Lösung

    Kommentar


      #3
      Oder habe ich da etwas falsch verstanden und man gilt einfach als Freiberufler als freiwillig versichert trotz der bestehenden allgemeinen Versicherungspflicht?
      Die Zeilen 16 ff. der Anlage Vorsorgeaufwand passen für alle gesetzlich Versicherten, die keine Beiträge auf einer Lohnsteuerbescheinigung haben.

      Das mit den freiwillig versicherten Selbstzahlern ist nur ein Beispiel.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Charlie24 Vielen Dank für die schnelle Hilfe. Deine Antworten sieht man hier in vielen Threads. Super Hilfe!
        Hilfsprofi Ja, ich hatte mich vertan bei der Formulierung. Ich war in Anlage Vorsorgeaufwand bei "Beiträgen zur Altersvorsorge" und hatte das mit der Anlage AV vertauscht. Vielen Dank dennoch.

        Kommentar


          #5
          Ein in der GKV versicherter Selbständiger ist freiwillig versichert, da nicht gesetzlich pflichtversichert ist.

          Es besteht zwar inzwischen auch für Selbstständige die Pflicht, eine Krankenversicherung zu haben, aber sie können frei entscheiden, ob gesetzlich oder privat.

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