Werte Forengemeinde,
wenngleich ich über die Google-Suche einen älteren ähnlichen Beitrag gefunden habe, möchte ich diesen nicht hervorkramen und stattdessen einen neuen Beitrag eröffnen, der zudem meine Frage zutreffend beantwortet.
Ich bin als freiberuflicher Dozent in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. In der Einkommensteuererklärung findet man aber allerhöchstens unter der Anlage AV Seite 2 das Feld 16 für "freiwillig gesetzlich versicherten Selbstzahlern".
Nirgendwo sonst finde ich etwas zu diesen Beiträgen. Für das Steuerjahr 2020 hatte ich das wohl auch dort eingetragen, aber das kann doch nicht richtig sein, weil ich weder freiwillig noch privat versichert bin. Oder habe ich da etwas falsch verstanden und man gilt einfach als Freiberufler als freiwillig versichert trotz der bestehenden allgemeinen Versicherungspflicht?
Für eine kurze Aussage hierfür wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichem Gruß,
Thomas
wenngleich ich über die Google-Suche einen älteren ähnlichen Beitrag gefunden habe, möchte ich diesen nicht hervorkramen und stattdessen einen neuen Beitrag eröffnen, der zudem meine Frage zutreffend beantwortet.
Ich bin als freiberuflicher Dozent in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. In der Einkommensteuererklärung findet man aber allerhöchstens unter der Anlage AV Seite 2 das Feld 16 für "freiwillig gesetzlich versicherten Selbstzahlern".
Nirgendwo sonst finde ich etwas zu diesen Beiträgen. Für das Steuerjahr 2020 hatte ich das wohl auch dort eingetragen, aber das kann doch nicht richtig sein, weil ich weder freiwillig noch privat versichert bin. Oder habe ich da etwas falsch verstanden und man gilt einfach als Freiberufler als freiwillig versichert trotz der bestehenden allgemeinen Versicherungspflicht?
Für eine kurze Aussage hierfür wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichem Gruß,
Thomas
Kommentar